State House diskutiert SSW-Initiative: Antidiskriminierungsgesetz
Der SSW will, dass der Diskriminierungsschutz in Schleswig-Holstein gesetzlich verankert wird. „Der Schutz der Menschen vor Diskriminierung ist eine absolute Kernaufgabe unseres Rechtsstaates“, sagte Christian Dirschauer, Geschäftsführer des SSW-Landtags. Das Gesetz würde den Schutz vor Diskriminierung auf Rassenminderheiten, sozialen Status und chronische Krankheiten ausweiten. Damit soll die öffentliche Verwaltung jedoch nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) betonte, dass das Land bei seinen Bemühungen zur Prävention von Diskriminierung einiges vorzuweisen habe. Beispielsweise ist das Diskriminierungsverbot im Verwaltungsrecht verankert. Das Ministerium hofft, das Gleichstellungsgesetz im nächsten Jahr reformieren zu können. Antidiskriminierung ist alltägliche Praxis.
Die Abgeordneten hoffen, den Gesetzesentwurf im Ausschuss diskutieren zu können. „Wir sind uns einig: Diskriminierung ist inakzeptabel“, sagte CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. Allerdings ist fraglich, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Denn: „Unser Land hat keine bekannten größeren Defizite.“
Der Entwurf der Fraktion der dänischen und friesischen Minderheitsparteien basiert auf dem Berlin-Gesetz. Im Entwurf heißt es: „Niemand darf im Rahmen des öffentlichen Rechts aufgrund seines Geschlechts, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seines Rassismus und Antisemitismus, seiner Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, seines Alters, seiner Sprache, seiner nationalen Zugehörigkeit usw. handeln Gruppen, Geschlechtsidentität und sozialer Status werden diskriminiert.
SSW verteidigte seinen Vorstoß beispielsweise damit, dass es derzeit keine Gesetze gebe, die Studierende wirksam vor Mobbing und Diskriminierung schützen. Als sie den Entwurf Ende Oktober vorstellte, betonte Dursauer, dass eine Forderung von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zu einem konzertierten Vorgehen gegen antisemitische Anfeindungen an Schulen streng genommen jeder rechtlichen Grundlage entbehre.
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Quelle: www.dpa.com