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Staatssekretär Meyer ermutigt die Bürger, Stadträte zu wählen

Gerichtssaal
Blick auf den Eingang zu einem Gerichtssaal im Landgericht.

Sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) will bei den anstehenden Schöffenwahlen des Freistaatsgerichts aktiv werden. „Ich möchte alle, die Interesse an dieser verantwortungsvollen und spannenden Aufgabe haben, dazu ermutigen, sich auf diese Stelle zu bewerben. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verlangen von den Menschen in ihren Gemeinden, vor Ort soziale Verantwortung zu übernehmen“, erklärte die Ministerin. Schöffen werden einen äußerst wichtigen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit leisten.

«Als Volksvertreter entscheiden sie am Ende eines Strafverfahrens gleichberechtigt mit Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Schöffen sind daher im Bereich der Strafjustiz Garanten dafür, dass die Justiz ihre Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk vollstreckt.“ Schöffen werden in den kommenden Monaten für den Zeitraum 2024 gewählt bis 2028. Ziel sind ausgewogene Alters- und Geschlechterverhältnisse.

Nach Angaben des Justizministeriums ist die Zahl der Schöffen in den vergangenen Jahren nahezu unverändert geblieben, 2021 werden es insgesamt 3.404 sein Frauen und Männer, die als Vorsitzende und Ersatz- oder Jugendvorsitzende Richter und Jugendersatzrichter tätig sind, waren es in den beiden Vorjahren 3407 und 3469. Bis Ende 2022 seien bei der Gemeinde verschiedene Initiativbewerbungen eingegangen, hieß es Justiz „im Namen des Volkes“ bleibt hoch.

Unter dem Motto „Herrschaft durch das Volk. Das Recht braucht dich“ fördert das Bundesjustizministerium derzeit auch die Wahl der Schöffen. “Deine Meinung zählt. Ihr gesunder Menschenverstand erfordert. Hungrig nach deinem Sinn für Gerechtigkeit. Bewerben Sie sich beim Geschworenenbüro“, heißt es auf einer Website des Ministeriums. Als Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Das Büro macht auch Spaß: „Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsverfahrens – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses werden Sie mit einem professionellen Richter zusammenarbeiten, um zu entscheiden, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. »

Allerdings gibt es Bedingungen für die Bewerbung als Juror. Bewerber müssen über 25 Jahre und unter 70 Jahre alt sein. Stichtag ist der 1. Januar 2024, wenn die Laufzeit beginnt. Eine weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft, außerdem müssen Bewerber von Sanktionen befreit werden. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

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