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Spendensammlungen für politische Parteien sind verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Aufstockung der Landesmittel um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Deutschlands oberstes Gericht in Karlsruhe hat entschieden, dass eine Entscheidung einer Regierungsfraktion im Bundestag aus dem Jahr 2018, die jährliche Aufstockung um 190 Millionen Euro zu erhöhen, verfassungswidrig sei.

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