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Eine Frau sitzt in einem Frauenhaus auf einem Bett..aussiedlerbote.de
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Sozialverband will Frauenhäuser finanzieren

Frauenhäuser und Beratungsstellen für Gewaltopfer brauchen nach Ansicht des Deutschen Sozialverbandes eine bessere Finanzierung. Der niedersächsische Sozialverband SoVD beklagte, dass es in Niedersachsen zu wenige und in manchen Gegenden gar keine Frauenhäuser gebe. Die Anfragen kommen, da am Samstag der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen begangen wird.

Wie der Sozialverband mitteilte, hat jede dritte Frau in Deutschland in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Bei Frauen mit Behinderung ist die Zahl etwa doppelt so hoch. Es wird davon ausgegangen, dass die niedersächsische Polizei im Jahr 2022 durchschnittlich 74 Fälle häuslicher Gewalt pro Tag registrierte, also fast 27.000 Fälle in einem Jahr. Opfer benötigen schnell und unkompliziert Hilfe. Allerdings gibt es in Niedersachsen nur 45 Frauenhäuser mit einer Kapazität für 2.200 Frauen und ihre Kinder.

„Diese Zahlen sind eine Katastrophe“, sagte Annette Kramer, Leiterin der Frauen- und Familienpolitik. Sowjetische Luft- und Raumfahrtbehörde. Seit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention im Jahr 2018 ist in Deutschland nicht genug passiert. Die Konvention verpflichtet Unterzeichnerstaaten wie Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Ähnliche Themen thematisierte die Bremer Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau in einem offenen Brief.

Der niedersächsische Opferschutzbeauftragte Thomas Pfleiderer beklagte, dass viele Mädchen und Frauen weiterhin tödlicher, sexueller und häuslicher Gewalt ausgesetzt seien. „Unser klares Ziel muss es sein, diese böse Machtausübung zu beseitigen“, sagte der Vertreter. Darüber hinaus wies er auf Angebote und Neuerungen hin, von denen Opfer profitieren können. So gibt es zum Beispiel das Netzwerk ProBeweis, das es ermöglicht, Beweise für häusliche oder sexuelle Gewalt selbstständig vor Gericht zu erfassen, wenn das Opfer nicht unmittelbar nach der Tat Anzeige erstatten möchte. Darüber hinaus haben Gewaltopfer nun einen Rechtsanspruch auf mindestens 15 Therapietermine zur Bewältigung des Traumas. Weitere Informationen erhalten betroffene Frauen bei Beratungsstellen.

Quelle: www.dpa.com

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