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SKD macht Schadenersatz wegen Schmuckdiebstahls geltend

Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes
Ein Besucher schaut sich im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss um.

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) fordern Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Schmuck aus dem Grünen Gewölbe. SKD-Sprecher Holger Liebs sagte am Donnerstag auf Anfrage: „Die genaue Schadenshöhe wird derzeit anhand der im Dezember zurückgegebenen Juwelen ermittelt.“ Ein sogenannter Nebenantrag wird gestellt.

Im subsidiären Verfahren können zivilrechtliche Ansprüche aus Straftaten direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden. «Der Inhalt ist ein schwerer Diebstahl im historischen Grünen Gewölbe. Dazu gehören zum Beispiel gestohlener Schmuck, Schäden an Gebäuden und Vitrinen», betonte der SKD-Sprecher.

Am Dienstag brach die Restauratorin Eve Begov (Eve Begov) nach einer ersten Untersuchung in den Tresor ein, um den größten Teil des zurückgegebenen beschädigten Schmucks zu untersuchen, und stellte fest, dass sich der Schaden auf 22 bis 26 Millionen Euro belief. Dies wird jedoch nur während des Wiederherstellungsprozesses bekannt. Sie schätzte, dass 126.000 Euro benötigt würden, um den Schaden an dem nach Dresden zurückgebrachten Schmuck zu reparieren. Viele Diamanten und der wertvollste Schatz fehlen jedoch noch.

Am 25. November 2019 wurden aus dem Grünen Gewölbe insgesamt 4.300 Diamanten und Schmuck im Brillantschliff mit einem Versicherungswert von mehr als 113 Millionen Euro gestohlen. In diesem Fall müssen sechs Jugendliche unter anderem wegen Bandendiebstahls und schwerer Brandstiftung zur Rechenschaft gezogen werden. Gut drei Jahre nach dem Diebstahl tauchte kurz vor Weihnachten ein Teil der Beute wieder auf – doch die wertvollsten Gegenstände fehlten. Wenn der Angeklagte ein hinreichendes Geständnis ablegt, soll nach der Vereinbarung zwischen Verteidigung und Anklage die Strafe gemildert werden. Die vier Verdächtigen hoffen, es in den kommenden Wochen auszunutzen.

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