Für Menschen, die häusliche Pflege benötigen, verzeichnet Schleswig-Holstein trotz des neuen Entlastungszuschlags ebenfalls eine deutliche Erhöhung der Eigenbeiträge. Nach Einschätzung des Verbandes der Alternativkrankenkassen (vdek) lagen die bundesweiten durchschnittlichen monatlichen Selbstbeteiligungen am 1. Januar, dem ersten Jahr zu Hause, bei 2.406 Euro. Das sind 426 Euro mehr als am 1. Januar 2022.
Die Wohnkosten in Schleswig-Holstein liegen mit 2411 Euro im Monat fast auf dem Bundesdurchschnitt – 278 Euro mehr als zu Beginn des Jahres 2022. Die Hintergründe des Anstiegs laut Bundesverband Gesundheit Versicherungen sind dies vor allem erhöhte Kosten für Verpflegung und Personal.
Entlastungszuschläge steigen bei längeren Aufenthalten zu Hause und dämpfen dann stärker die Kostensteigerungen. Selbst mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Entbindungsjahr stiegen die Zuzahlungen in Schleswig-Holstein im Jahresvergleich um 180 auf 1.671 Euro monatlich, im Bundesdurchschnitt um 130 auf 1.671 Euro.
Einerseits beinhaltet der Betrag den Beitrag des Einzelnen zur reinen Pflege und Betreuung. Anders als die Krankenkasse übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Für die Bewohner fallen außerdem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in Einrichtungen an.
Seit Anfang 2022 gibt es neben der Leistung der Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Lediglich der Anteil der Eigenbeiträge zur reinen Pflege ist zurückgegangen, aber absolut noch gestiegen. Die individuellen Beiträge sinken im ersten Jahr zu Hause um 5 %, im zweiten Jahr um 25 %, im dritten Jahr um 45 % und ab dem vierten Jahr um 70 %.
Allerdings steigen die beitragsreinen Pflegekosten weiter – ohne Zuschläge stiegen die bundesweiten Durchschnittskosten von 912 € Anfang 2022 auf jetzt 1139 €. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten. Ab dem 1. September 2022 müssen Einrichtungen Pflegekräfte im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung bezahlen, um Pflegegelder für die Abrechnung verwenden zu können.
Ulrike Elsner, Leiterin des Instituts für Alternative Krankenversicherung, forderte „eine einmalige Versorgungsreform“. Notwendig ist ein Finanzkonzept mit starken Ankern und dynamischer Steuerförderung. Untersucht wurden Ausgleichsvereinbarungen zwischen Landespflegekassen und Pflegeheimen, wie die Unterlagen zeigen. Die Daten beziehen sich auf Bewohner der Pflegestufen 2 bis 5.