Schießerei durch Wohnungstür: Prozess wegen versuchten Mordes
Knapp sechs Monate nach dem Anschlag auf die Wohnungstür seines Nachbarn muss sich ein 49-jähriger Mann ab Dienstag (13 Uhr) im Raum Hamburg aufhalten. Verhandlung vor einem Schwurgericht in einem Landgericht Gesetz. . Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen versuchten Mord vor. Aus „rechtsradikaler und fremdenfeindlicher Gesinnung“ soll er am 27. Mai dieses Jahres mit einem Repetiergewehr auf seine Nachbarin durch ihre geschlossene Wohnungstür geschossen haben, um sie zu töten.
Nach öffentlichen Angaben der Staatsanwaltschaft schlugen abgefeuerte Projektile Türen und Kommoden ein und blieben in der Wand stecken. Der 24-jährige Nachbar lebte mit einem Verwandten in einer Erdgeschosswohnung, wie die Polizei damals berichtete. Sie wurden nicht verletzt.
Der Angeklagte soll in seiner Wohnung im Stadtteil Niendorf neben dem Repetiergewehr auch eine Schrotflinte und zwanzig Schuss Munition ohne Waffenschein besessen haben. Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstermine angesetzt – die Urteilsverkündung wird voraussichtlich am 26. Januar erfolgen.
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Quelle: www.dpa.com