Nach jahrelanger Diskussion steht auch Sachsen vor der Einführung eines Gleichstellungsgesetzes. Der Landtag hat am Mittwoch dem seit mehr als zwei Jahren abgestimmten Entwurf der Regierungskoalition zur Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst nach teilweise kontroverser Debatte – und einem Votum gegen die AfD – zugestimmt.
Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte, das Gesetz werde für mehr Gleichstellung der Geschlechter in den Landes- und Kommunalverwaltungen sorgen. Sie ist davon überzeugt, dass es auch ein Vorbild für das Unternehmen ist. Auf scharfe Kritik aus der AfD-Fraktion antwortete sie, das Gesetz sei „keine Kampfansage, keine Provokation“, sondern diene dem Wohl aller.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ersetzt das Frauenförderungsgesetz von vor fast 20 Jahren und ist laut Meyer ein „Kompromiss“ zwischen Erwartetem und Möglichem. Es schafft Chancengleichheit und Gerechtigkeit. Künftig werden Frauen nach Dienstalter befördert, und wenn Frauen in einer Abteilung unterrepräsentiert sind, sollten Führungspositionen mit gleichem Dienstalter Vorrang haben.
Das Gesetz ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege. Es ermutigt Männer, „mehr Verantwortung innerhalb der Familie zu übernehmen“.
Darüber hinaus sollten die Beteiligungsrechte von Frauen gestärkt werden, einschließlich des Rechts, bei Verstößen Klage einzureichen. Auch Gleichstellungsbeauftragte sollen gestärkt werden – Kommunen ab 17.000 Einwohnern müssen diese ernennen und von Aufgaben entbinden. Meyer sprach von „guten Nachrichten für alle im Freistaat“.