Das Saarland erstattet Kommunen auch weiterhin die Kosten eines möglichen Mietausfalls bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Das Land verlängert eine entsprechende Regelung, die zuvor Ende 2023 auslaufen sollte, bis Ende 2024, wie das saarländische Innenministerium am Freitag mitteilte.
In der Regel trete die Kommune bei der Anmietung von privatem Wohnraum als Mieter auf, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Sollten Flüchtlinge nun vor Ablauf des Mietvertrages wieder aus privaten Wohnungen ausziehen, greife die Erstattung vom Land für den restlichen Zeitraum des Vertrages.
Es bestehe nach wie vor ein großer Bedarf an Wohnungen. Die Förderung biete Kommunen und Vermietern Sicherheit und erleichtere das Mieten von Wohnungen, hieß es weiter. Bei der Anmietung von privatem Wohnraum wird den Kommunen demnach ein etwaiger Mietausfall in Höhe der Kaltmiete erstattet. Das Land hatte das Angebot im Frühjahr 2022 aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gestartet.