Rundfunkgebühr
Wenn Sie Ihren Fernseher oder Ihr Radio einschalten, können Sie zwischen mehreren Kanälen wählen. Die Unternehmen, die diese Rundfunkanstalten betreiben, werden in zwei Kategorien eingeteilt: private Rundfunkanstalten und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Privatsender finanzieren sich über Werbung. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie ARD und ZDF finanzieren sich überwiegend über Rundfunkgebühren. Mit dem Rundfunkbeitrag ist jede in Deutschland registrierte Person verpflichtet, für die Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote zu zahlen – unabhängig davon, ob sie dies tatsächlich tut oder nicht. Es ist im Rundfunkgemeindesstaatsvertrag geregelt.
Was muss ich wissen?
Wie hoch ist die Rundfunkgebühr?
Der aktuelle Sendebeitrag beträgt 18,36 € pro Monat (Januar 2023). Der Abzug erfolgt für drei Monate. Das bedeutet, dass Sie alle drei Monate 55,08 € zahlen müssen. Sie können auch wählen, ob Sie halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen möchten. Nach der Anmeldung können Sie entscheiden, ob das Geld überwiesen werden soll oder ob es automatisch abgebucht wird (per SEPA-Lastschrift).
Wer muss Rundfunkgebühren bezahlen?
Grundsätzlich muss jeder Erwachsene zahlen. Allerdings werden die Beiträge nicht pro Kopf, sondern auf Haushaltsbasis gezahlt. Es gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Das heißt, wenn Sie mit Ihrer Familie in einer Wohnung wohnen, muss nicht jeder ab 18 Jahren einen Zuschlag zahlen. Es muss nur eine Person zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Wohnung mit anderen Mitbewohnern teilen. Wenn Sie alleine leben, müssen Sie daher 18,36 € pro Monat zahlen. Wenn Sie mit mehr als einem Erwachsenen übernachten, zahlen Sie insgesamt 18,36 €. Anschließend können Sie die Spende untereinander aufteilen, allerdings müssen Sie sich darauf einigen, wer die Wohnung über den Spendenservice anmeldet.
Wie registriere ich mich?
Sendegebühren werden nicht automatisch erhoben. Hierfür müssen Sie sich anmelden. Dies können Sie unter rundfunkteil.de tun. Bei einem Umzug ist die Angabe einer neuen Adresse erforderlich. Dies können Sie auch online auf der Website des Spendendienstes unter „Daten ändern“ tun. Wenn Sie Deutschland verlassen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, müssen Sie sich abmelden. Dies können Sie im Bereich „Abmelden“ tun.
Bitte beachten Sie:Der Bezahldienst führt einen sogenannten Meldedatenabgleich durch und erhält dabei Meldedaten vom Einwohnermeldeamt für alle in Deutschland gemeldeten volljährigen Personen. So lässt sich leicht erkennen, wer nicht registriert ist.
Was passiert mit mir, wenn ich mich nicht registriere?
Wenn Sie sich nicht innerhalb eines Monats registrieren, begehen Sie ein Fehlverhalten. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Wenn Sie nach mehreren Mahnungen nicht zahlen, wird Ihr Konto möglicherweise gesperrt. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen hohe Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Sie müssen Ihre Wohnung innerhalb eines Monats anmelden bzw. ummelden. Wenn Sie dies nicht tun, drohen Ihnen Geldstrafen. Sie müssen innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit bezahlen. Wann Ihre Beiträge fällig sind (d. h. wann sie gezahlt werden müssen), hängt von Ihrer Vereinbarung mit Ihrem Beitragsdienstleister ab: Wenn Sie das SEPA-Verfahren nutzen, bucht Ihr Beitragsdienstleister Ihre Beiträge automatisch von Ihrem Bankkonto ab. Wenn Sie per Banküberweisung bezahlen, achten Sie darauf, dass die Überweisung rechtzeitig erfolgt. Wenn Sie die Zahlung vergessen, erhalten Sie einen sogenannten Festsetzungsbescheid. Sie müssen dann Ihre Spende zuzüglich einer sogenannten „Verspätungszuschlagsgebühr“ bezahlen, einer Strafe, die erhoben wird, weil Sie das Geld zu spät überwiesen haben.
Kann ich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden?
Personen, die Sozialleistungen wie Bürgerhilfe, Asylbewerberhilfe, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, sind davon ausgenommen. Darüber hinaus können Auszubildende und Studierende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, eine Befreiung beantragen.
Um eine Befreiung zu erhalten, müssen Sie das Antragsformular unter rundfunkteil.de
Bitte beachten: Wohnen mehrere Personen in einer Wohnung und sind nicht alle vom Rundfunkbeitrag befreit, muss der Rundfunkbeitrag trotzdem gezahlt werden
Jede Person, die in einem Pflege- oder Pflegeheim vollstationär betreut wird, kann abgemeldet werden. Dies können Sie im Bereich „Abmelden“ auf der Website des Spendendienstes tun. Darüber hinaus können blinde, sehbehinderte, taubstumme und hörgeschädigte Menschen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dies können Sie im Bereich „Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung“ tun.
Müssen Asylbewerber Rundfunkgebühren zahlen?
Asylbewerber, die in einer Gemeinschaftsunterkunft oder nur vorübergehend in einer Wohnung leben, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sollten Sie dennoch einen Brief von einem Rundfunkeinreichdienst erhalten, antworten Sie am besten mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Ein Musterschreiben finden Sie unter verbraucherzentrale.de.
Wenn Sie in einer Wohnung wohnen und über eigenes Einkommen verfügen, also kein Asylbewerbergeld mehr beziehen, müssen Sie den Rundfunkbeitrag zahlen. Wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, sind Sie vom Rundfunkbeitrag befreit. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Kann mir mein Rundfunkbeitrag erlassen werden?“
Was müssen Selbstständige beachten?
Außerdem müssen Sie Rundfunkgebühren für Ihre Betriebsstätte bezahlen. Die Höhe der Spende richtet sich nach der Anzahl Ihrer Geschäftsräume, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und der Anzahl Ihrer Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw etc.). Sie können Ihre Spende auf der Website rundfunktribution.de berechnen. p>
Bitte beachten Sie: Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, müssen Sie auch dieses Büro als Betriebsstätte anmelden und Rundfunkgebühren erhalten.Wenn Ihr Büro über keinen separaten Eingang verfügt und nur über die Wohnung erreichbar ist, müssen Sie keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für jede kommerzielle Einrichtung, an die Sie einen Rundfunkbeitrag zahlen, ist nicht nur die private Nutzung von Kraftfahrzeugen kostenlos. Wenn Sie also ein Unternehmen besitzen und ein Kraftfahrzeug nicht nur für persönliche Zwecke nutzen, müssen Sie für Ihr Auto keine Zahlungen leisten. Allerdings müssen Sie für jedes weitere Auto, das Sie nutzen (nicht nur für den Privatgebrauch), eine Gebühr zahlen (5,83 € pro Monat).
Wo finde ich Rat und Rat? Unterstützung?
Wenn Sie Fragen zu beitragenden Diensten haben, können Sie sich an die Migrationsberatungsstelle wenden. Sie finden sie unter bamf.de und jugendmigrationsdienst.de. Das Personal spricht verschiedene Sprachen. Beratung in deutscher Sprache erhalten Sie auch bei der Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter dort sind Experten für die Lösung solcher Probleme.
Wichtig
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von einem beitragenden Dienst erhalten, sollten Sie prüfen, ob es sich um eine echte oder eine gefälschte Benachrichtigung handelt. Es gibt immer wieder Betrüger, die gefälschte Zahlungsaufforderungen verschicken. Bitte überprüfen Sie daher bei jeder Zahlungsanfrage Ihre Spendennummer und Adresse. Betrüger kennen Ihre Spendennummer oft nicht. Rufen Sie im Zweifelsfall bei der Post an und fragen Sie, ob der Brief tatsächlich von dort stammt.