Neue Verfahren bei den vier Sozialgerichten in Thüringen sind wieder eingestellt. Im vergangenen Jahr gingen bei den Sozialgerichten Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen 5427 Fälle ein, wie die kantonalen Sozialgerichte am Donnerstag mitteilten. Im Vorjahr waren es noch rund 7.400. Die Zahl der neuen Programme ist im Laufe der Jahre zurückgegangen. Die meisten von ihnen wurden im vergangenen Jahr beim Sozialgericht Gotha zugelassen. Von den bundesweit 319 zugelassenen summarischen Verfahren wurden 114 auch dort bearbeitet.
Stand Ende 2022 sind noch 8.009 Klagen und 58 Bescheide bei Sozialgerichten anhängig. Beim Landessozialgericht sind noch rund 9.500 Verfahren anhängig.
Im Jahr 2022 werden rund 636.000 Euro für Prozesskostenhilfe ausgegeben und rund 4,3 Millionen Euro an Sachverständige vergeben. Der ehrenamtliche Richter erhielt rund 105.000 Euro als Ersatz für Reisekosten oder Verdienstausfall. Der Gesamtbetrag dieser dem Kläger und Zeugen erstatteten Kosten beläuft sich auf ca. 133.000 EUR.