Es ist unklar, wann das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage von Rosneft im Sorgerechtsstreit um die deutsche Rosneft-Tochter entscheiden wird. Das Leipziger Gericht teilte auf Anfrage mit, dass das Verfahren bis Ende Februar oder Anfang März eingestellt werden könne. Rosneft verteidigt sich gegen eine Klage, die gegen die Anordnung des Treuhandverwalters eingereicht wurde.
Im September brachte die Bundesregierung zwei Tochtergesellschaften von Rosneft, den Großaktionären der PCK-Raffinerie in Brandenburg, unter staatliche Kontrolle. Die Sicherheit der Energieversorgung ist akut bedroht, und das zu Recht. Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwert liefert seit Jahrzehnten russisches Öl über die Druschba-Pipeline. Das Ölembargo gegen Russland trat am 1. Januar in Kraft. Der Bund organisiert die Versorgung aus anderen Quellen.
Rosneft warf der Bundesregierung “Zwangsenteignung” ihrer deutschen Tochtergesellschaft vor. Maßnahmen, die nicht den Voraussetzungen der Zwangsverwaltung genügen, sind gerechtfertigt.