Am 22. Februar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage des russischen Mineralölkonzerns Rosneft gegen die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochtergesellschaften. Ein zweiter Termin sei gegebenenfalls auch für März geplant, teilte das Leipziger Gericht am Mittwoch mit. Wann genau ein Urteil gefällt wird, ist daher noch nicht bekannt. Rosneft verteidigt sich gegen eine Klage, die gegen die Anordnung des Treuhandverwalters eingereicht wurde.
Im September brachte die Bundesregierung zwei Tochtergesellschaften von Rosneft, den Großaktionären der PCK-Raffinerie in Brandenburg, unter staatliche Kontrolle. Die sechsmonatige Treuhandverwaltung wurde mit dem Hinweis auf eine unmittelbare Gefährdung der Energieversorgungssicherheit angeordnet.
Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwert ist eine der größten in Deutschland und liefert seit Jahrzehnten russisches Öl über die Druschba-Pipeline. Das Importverbot für Russland gilt seit dem 1. Januar. Der Bund organisiert die Versorgung aus anderen Quellen.
Rosneft warf der Bundesregierung “Zwangsenteignung” ihrer deutschen Tochtergesellschaft vor. Wie in der Beschwerde des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, war das Hinterlegungserfordernis nicht erfüllt. Bis zur Auftragserteilung werden beide Unternehmen ihre Pflichten erfüllen und sich nicht weigern, Öl aus anderen Quellen als Russland zu beziehen.