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Richter lehnt Trumps Antrag auf Rückzug aus dem Verfahren ab

Donald Trump
Donald Trump ist in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt.

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat es versäumt, Richterin Tanya Chutkan aufzufordern, sich aus einem Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs aufgrund von Befangenheit zurückzuziehen.

Trumps Anwälte argumentierten, der Richter sei nicht neutral und gingen mit einer Vorabentscheidung in das Verfahren ein. Sie zitierten Chatkans frühere Aussagen. Ein Richter an einem Gericht in der US-Hauptstadt Washington lehnte Trumps Antrag am Mittwoch (Ortszeit) mit einem zwanzigseitigen Urteil ab. Unter anderem hieß es, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert worden.

Der Rechtsethikexperte Stephen Gillers sagte, Chatkan könne selbst entscheiden, ob er Voreingenommenheit geltend mache, wie er der Washington Post sagte.

Trumps Anklage

Trump wird in Washington wegen angeblichen Wahlbetrugs angeklagt. Es geht um seinen Wahlkampf gegen eine gescheiterte Präsidentschaftswahl 2020, die in dem gewaltsamen Angriff seiner Anhänger auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 gipfelte. Dem 77-Jährigen wurde unter anderem Verschwörung gegen die USA vorgeworfen. Der republikanische Präsidentschaftskandidat von 2024 sieht sich im Rahmen seiner möglichen Wiederwahl mit insgesamt vier verschiedenen Anklagen konfrontiert.

In den letzten Monaten hat Chatkan mehrere Verfahren gegen Randalierer geführt, die an den Unruhen teilgenommen haben. Der Angriff auf das Kapitol war. In einer der Klagen behauptete sie, die Randalierer hätten nicht im Geiste der Verfassung gehandelt, sondern im Geiste eines Mannes – „dem sie übrigens blind gegenüber loyal sind, der immer noch auf freiem Fuß ist.“ Unter anderem führten Trumps Anwälte in ihrer Klageschrift Trumps Voreingenommenheit an. Die Implikation dieser Aussage ist klar: Chutkan ist der Ansicht, dass Trump frei ist, aber nicht frei sein sollte, schrieben sie in ihrer Einreichung von Mitte September.

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