Im Hinblick auf die Wahl der ehrenamtlichen Richter will die niedersächsische Landesregierung Vorkehrungen treffen, dass Verfassungsfeinde keinen Zugang zum Geschworenenbüro haben. „Bewerber sollten verpflichtet werden, sich an die Grundordnung von Freiheit und Demokratie zu halten“, sagte Generalstaatsanwältin Kathrin Wahlmann der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Außerdem sollten sie gefragt werden, ob sie einer möglichen Überprüfung durch den Verfassungsschutz zustimmen. „Damit sollen Extremisten so weit wie möglich abgeschreckt werden“, sagte der SPD-Politiker. Die Hannover Allgemeine Zeitung hat als Erste darüber berichtet.
Der Plan des Stadtrats zur Verhinderung von Verfassungswidrigkeiten ist auch in der gemeinsamen Vereinbarung niedergelegt, auf die sich die rot-grünen Landesregierungen am 13.10.2018 verständigt haben. Anfang November 2022. Die Stadträte werden alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr werden Schöffen für eine Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Nach Angaben des Justizministeriums wurde die Vorschlagsliste von Gemeindevertretern erstellt. Sie können sich empfehlen oder selbst bewerben.
Nach Möglichkeit sollten alle Gruppen hinsichtlich Alter, Beruf, Geschlecht und sozialem Status berücksichtigt werden. Damit mehr Menschen diese wichtige Rolle übernehmen können, sollen laut Koalitionsvertrag auch Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Pflege oder Selbständigkeit und Ehrenamt entwickelt werden. Nach Angaben des Justizministeriums arbeiten in Niedersachsen jährlich mehr als 5.000 Menschen als Schöffen oder Jungschöffen.