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Regierung beantragt Ausnahmezustand: COVID-19-Fonds ist verfassungswidrig

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt des Bundes hat auch Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt. Das 2021 genehmigte Sondervermögen ist verfassungswidrig. Die Regierung hofft immer noch, den Kredit zu bekommen.

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Mitglieder des Kongresses sitzen während der Gesetzgebungssitzungen der Bundesstaaten im Plenarsaal. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - Regierung beantragt Ausnahmezustand: COVID-19-Fonds ist verfassungswidrig

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Landtag aufgefordert, einen besonderen Ausnahmezustand auszurufen, damit rund um die Schuldenbremse mehr Kredite aufgenommen werden können. Der Akte zufolge ist die Coronavirus-Pandemie zwar abgeklungen, das Land muss die wirtschaftlichen Folgen jedoch noch überwinden und die Gesetzgeber des Bundesstaates müssen nächste Woche eine Entscheidung treffen. „Das Land befindet sich weiterhin in einer finanziellen Krise und wie man diese überwinden kann.“ Der Landtag tagt nächste Woche erneut.

Die Ausrufung des Ausnahmezustands ist notwendig, um in den nächsten Jahren rund 60 Maßnahmen zu finanzieren und umzusetzen, um das Land auf künftige Krisen vorzubereiten. Der Maßnahmenkatalog umfasst die Beschaffung digitaler Technik für sämtliche Rettungsgeräte, Großgeräte für Krankenhäuser, digitale Hilfen für Schulen, Ausbau der Härtefallhilfe und mehr. Eigentlich sollten diese Maßnahmen aus einem speziellen Covid-Fonds im Umfang von fast zwei Milliarden Euro finanziert werden. Allerdings sei das Sondervermögen verfassungswidrig, wie Finanzminister Michael Richter (CDU) Anfang der Woche in einem Brief an den Finanzausschuss des Landtags erklärte. Es handelt sich um ein „Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit“.

Förderung von Krankenhausinvestitionen und Digitalisierung

Die schwarz-rot-gelbe Landesregierung hat bereits letzte Woche angekündigt, dass diese Maßnahmen jedes Jahr über separate Kredite finanziert werden sollen. Dies setzt jedoch die Feststellung von Notfallsituationen voraus.

Auch für das Jahr 2024 beantragt die Landesregierung die Notstandsanerkennung. Dem Antrag der Landesregierung zufolge wurden von den ursprünglich geplanten 2 Milliarden Euro bislang nur 580 Millionen Euro an Maßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Die Regierung geht davon aus, dass sie im nächsten Jahr 630 Millionen Euro benötigen wird. Von 2025 bis 2027 sollen knapp 760 Millionen Euro ausgegeben werden. „Ausgaben in dieser Größenordnung können nicht ohne erhebliche Kürzungen erreicht werden“, einschließlich Kürzungen bei Investitionen und Finanzierung sowie Kürzungen bei Dienstleistungen.

Rede des Finanzministers Richter zu den Anträgen der Landesregierung auf Anerkennung des Sondernothilfefonds 2021

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Quelle: www.stern.de

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