Ein Volksentscheid gegen den Transport und Umschlag von Waffen durch den Hamburger Hafen ist inakzeptabel und kann nicht stattfinden. Am Freitag gab das Hamburger Verfassungsgericht der Berufung des Hamburger Senats gegen den Bürgerentscheid statt. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Birgit Voßkühler, sagte am Antikriegstag, der Antrag im Senat sei „zulässig und begründet“. Volksbegehren sind mit höherem Recht nicht vereinbar.
Ziel der Petition ist es, den Senat und das Parlament zu zwingen, Gesetze und Vorschriften zu erlassen, die den Zielen der Initiative entsprechen. Solche Anordnungen, die für Senat und Parlament verbindlich sind, können jedoch nicht Gegenstand eines Referendums sein. Darüber hinaus hat die Stadt Hamburg kein Recht, die erforderlichen Transport- und Umschlagsverbote gesetzlich festzulegen. Durch einstimmigen Beschluss kann dies nur die Bundesregierung tun.
Bis Ende 2021 hat der erste Schritt dieser Volksinitiative die mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt, die zur Umsetzung des gewünschten Verbots erforderlich sind. Da der entsprechende Vorschlag jedoch von den Bürgern nicht angenommen wurde, beantragten die Initiatoren im vergangenen April ein Referendum, und der Senat zog erneut vor Gericht.