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Reduzierter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden

Erneuerbare Energien
Die Sonne geht hinter Windrädern auf.

Die Landesregierung will den Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz vorantreiben, indem sie den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung verringert. Künftig soll der Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten auf nur noch 900 Meter reduziert werden. Der Ministerrat hat am Dienstag beschlossen, den nationalen Entwicklungsplan entsprechend zu ändern.

Bisher galt der Mindestabstand von 1100 Metern für Anlagen über 200 Meter Höhe. Nach Angaben der Regierung ist eine zusätzliche Verringerung der Entfernung um 20 % auf 720 Meter zulässig, wenn alte Windkraftanlagen durch neue ersetzt werden. Dieses sogenannte Repowering erfordert keine Reduzierung der Anlagenanzahl mehr gegenüber früher.

Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte, die Änderung, die im Januar in Kraft treten soll, sei “ein wichtiger Meilenstein auf dem rheinland-pfälzischen Weg in Richtung Klimaziele”. Damit seien die Voraussetzungen für einen “starken Ausbau” der Windenergie geschaffen, sagte Ebring.

Es wird davon ausgegangen, dass mehr als 7 % der Landesfläche grundsätzlich auch für Windkraftanlagen freigegeben werden. Bis dahin könnten etwa 20 Prozent des Landes der Windenergie gewidmet werden. Das entspreche mehr als der 1,5-fachen Fläche des Saarlandes, erklärte Ebling. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten nutzen, erneuerbare Energien konsequent auszubauen. Das stärkt gleichzeitig den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit.

Eine weitere Neuerung ist laut Landesregierung, dass die Nutzung der Windenergie in Kernbereichen von Naturparks zukünftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen wird. Ausnahmen sollten zugelassen werden, wenn die Schutzziele im Kernbereich nicht erheblich gestört werden. Darüber hinaus könnten künftig auch einzelne Standorte für Windenergieanlagen genehmigt werden. Der Aufbau von mindestens drei Anlagen in einem Verbund ist jedoch nach wie vor ein Prinzip der Regionalplanung.

Der Schutz des UNESCO-Welterbes Mittel- und Oberrheintal werde mit der Erneuerung des Landesentwicklungsplans sogar noch ausgeweitet, erklärte der Innenminister. Sperrzonen gestaffelt mit bestimmten Windkraftanlagenhöhen sorgen dafür, dass der Welterbestatus des Tals nicht gefährdet wird. Windkraftanlagen werden angesichts des Biosphärenreservats Pfälzerwald zunächst komplett ausgenommen, Änderungen können aber „zu gegebener Zeit“ verhandelt werden.

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