Ein Bundespolizist soll wegen „offensichtlich rechtsextremer“ Gesinnung von seinem Posten entlassen werden, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 34-jährige Polizeichef war zuletzt bei der Bundespolizei in Hannover beschäftigt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Im Jahr 2020 wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet. Anfang 2022 wurde er vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden und sein Gehalt um die Hälfte gekürzt.
Darüber hinaus wird dem Beamten vorgeworfen, Mitglied einer WhatsApp-Chatgruppe mit rechtsextremen Personen gewesen zu sein, die in seiner Freizeit extremistische und antisemitische Beiträge verfasst hätten. Er soll mit Mitgliedern der Chatgruppe nach Norwegen gereist sein, um Schauplätze des Zweiten Weltkriegs zu besuchen, wo sie illegal Überreste abgestürzter Wehrmachtsflugzeuge einsammeln wollten. Dem 34-Jährigen würden zudem weitere Pflichtverletzungen außerhalb der beruflichen Tätigkeit vorgeworfen, teilte das Gericht mit.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte kann Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Nach Angaben des Richters verstieß er gegen die sogenannte verfassungsrechtliche Treuepflicht, weil er ein „anerkannter Rechtsextremist“ sei. Seine Haltung reichte aus, um nicht mehr unter polizeilicher Überwachung zu stehen. Offensichtlich wurde dem Mann zunächst die Ausübung dienstlicher Aufgaben untersagt, bevor er eine Disziplinaranzeige erstattete. Neben seinen Verfehlungen im In- und Ausland stellte das Gericht auch Fehlverhalten fest nach dem Waffengesetz. Verhalten.