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Rechtsanwalt Schmidt wird Landesverfassungsrichter

Der Schweriner Landtag hat den Rechtsanwalt Alexander Schmidt zum Richter am Verfassungsgerichtshof Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Der 50-jährige Jurist aus Neubrandenburg sicherte sich am Mittwoch nach einer geheimen Abstimmung die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament. 50 Abgeordnete...

Plenarsitzung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. Foto.aussiedlerbote.de
Plenarsitzung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - Rechtsanwalt Schmidt wird Landesverfassungsrichter

Der Schweriner Landtag wählte Rechtsanwalt Alexander Schmidt zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Mecklenburg-Vorpommern. Der 50-jährige Jurist aus Neubrandenburg sicherte sich am Mittwoch nach einer geheimen Abstimmung die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament. 50 Abgeordnete stimmten für ihn, zwei enthielten sich und 18 lehnten seine Ernennung ab. Er ist bereits stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof in Greifswald und wird dort nun zum Vorderrichter befördert. Schmidt wurde in Greifswald geboren und studierte dort.

Er folgt auf Barbara Borchardt, die im August im Alter von 67 Jahren starb. Der langjährige Landtagsabgeordnete und bekennende Anhänger der antikapitalistischen Linken wurde 2020 kontrovers in das Landesverfassungsgericht gewählt.

Wie Borchardt wurde auch Schmidt, ein vor allem im Sozialrecht tätiger Anwalt, nun von der Linken für das Amt des Richters in Greifswald nominiert. Im zuständigen Landtagsausschuss äußerten neben der SPD und der Koalitionsfraktion der Linken auch CDU, Grüne und FDP ihre Zustimmung. Die AfD kündigte an, gegen den Kandidaten zu stimmen, hieß es im Landtag. Da die Partei 13 Abgeordnete im Landtag hat, stimmten auch andere Fraktionen dagegen.

Auf Vorschlag der FDP wurde der in Rostock tätige Rechtsanwalt Karl-Henning Clodius zum neuen Beisitzer des Landesverfassungsgerichts gewählt. 59 Abgeordnete stimmten für ihn, acht gegen ihn und drei enthielten sich.

Der Verfassungsgerichtshof ist neben dem Landtag und der Landesregierung eines der Verfassungsorgane des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist auch Teil der Rechtsprechung, die über Fragen der Anwendung und Auslegung der Landesverfassung entscheidet. Seine Entscheidung ist bindend.

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Quelle: www.stern.de

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