Raser sollten strenger zur Zahlung verpflichtet werden
Um Raser konsequenter zur Zahlung zu bewegen, sollten der schweizerische und der deutsche Zoll und die Polizei enger zusammenarbeiten. „Die aktuelle Situation ist, dass Raser oder Falschparker aus Deutschland, die ihre Bußgelder in der Schweiz nicht bezahlen, vor allem bei der Wiedereinreise auf Probleme stoßen werden“, erklärte ein ADAC-Sprecher. Dem soll mit der Einführung der neuen Änderung gefolgt werden des Gesetzes.
Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums soll im nächsten Jahr ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Kraft treten. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Am 19. Oktober fasste der Bundestag seinen Beschluss. „Ähnliche Bestimmungen waren im alten Polizeivertrag von 2009 enthalten, wurden aber nie umgesetzt“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.
Voraussetzung für die sogenannte Vollstreckung eines Hilfeersuchens ist laut Ministerium, dass die verhängten Wirtschaftssanktionen mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen müssen. „Bußgelder sind in der Schweiz grundsätzlich teurer als hierzulande“, sagte ein ADAC-Sprecher. Die Maut für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beginnt in der Schweiz bei 180 Euro. In Deutschland beginnen die Preise bei 60 €. „Wer falsch parkt, muss mit einem Bußgeld ab 40 Euro rechnen. In Deutschland beginnen die Bußgelder für Falschparken ab 10 Euro.“ Die zentrale Genehmigungsbehörde für Bußgeldverfahren in der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Nach Angaben des Justizministeriums werden im Jahr 2024 bundesweit voraussichtlich rund 3.000 Bußgeldbescheide und 1.500 Bußgeldbescheide erlassen. Ab 2025 wird mit 5.000 eingehenden Anfragen und 6.000 ausgehenden Anfragen gerechnet.
Quelle: www.dpa.com