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Qi Sichang hofft, die „Bedrohung“ für Syrien zu beseitigen

In dieser Woche wird bei einem Treffen der Innenminister von Bund und Ländern darüber beraten, ob und wie als gefährlich eingestufte Syrer und Afghanen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt.

Tamara Zieschang steht vor der Nationalen Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung Stendal. Foto.aussiedlerbote.de
Tamara Zieschang steht vor der Nationalen Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung Stendal. Foto.aussiedlerbote.de

Landesinnenministerin - Qi Sichang hofft, die „Bedrohung“ für Syrien zu beseitigen

In dieser Woche wird bei einem Treffen der Innenminister von Bund und Ländern darüber beraten, ob und wie als gefährlich eingestufte Syrer und Afghanen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt.

Innenministerin Tamara Zieschang sagte zuvor der Deutschen Presse-Agentur: „Die Bundesregierung muss Wege für Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen von Hochsicherheitspersonal im Einzelfall öffnen, insbesondere nach Syrien und Afghanistan.“ Die Herbstkonferenz wird in Berlin eröffnet Am Mittwoch. Ihrer Ansicht nach gilt dies nicht nur für islamische „Gefährder“, sondern auch für Menschen, die schwere Straftaten begehen.

Der CDU-Politiker forderte, dass es insbesondere im Zusammenhang mit der vom Ampel-Bündnis angekündigten „Rückführungsoffensive“ kein „Denkverbot“ geben dürfe. „Zum Schutz unserer eigenen Bevölkerung müssen alle rechtlichen und faktischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, fügte sie hinzu.Zieschang erwähnte, dass die Polizei große Anstrengungen unternehmen muss, um sogenannte gefährliche Personen zu überwachen.

Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind derzeit knapp 500 islamistische „Gefährder“ bekannt. Als „Gefährder“ bezeichnet das BKA Personen, von denen die Behörden annehmen, dass sie für schwerste politische Straftaten, darunter auch Terroranschläge, verantwortlich seien. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 sind sie nicht nach Afghanistan zurückgekehrt. Aufgrund der Lage im Land kommt es in Syrien zu Abschiebungen.

Als Beispiel, bei dem in Einzelfällen eine Abschiebung in Länder mit komplexen Sachverhalten möglich ist, wird 2018 der Fall Magdeburg ausgewertet, wo ein Palästinenser aus Sachsen-Anhalt über Jordanien ins Westjordanland abgeschoben wurde.

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Quelle: www.stern.de

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