zum Inhalt
wbs

Projektstrukturplan

Mit dem "Wohnberechtigungsschein" (WBS) können Sie eine vom Staat geförderten Wohnung anmieten.:Mit dem "Wohnberechtigungss
Mit dem "Wohnberechtigungsschein" (WBS) können Sie eine vom Staat geförderten Wohnung anmieten.

Projektstrukturplan

Ein „Wohnungsnachweis“ (WBS) ist Voraussetzung für die Anmietung einer staatlich geförderten Wohnung, einer sogenannten „Sozialwohnung“. Die Miete für diese Wohnungen ist günstiger als für andere Wohnungen. Der Staat unterstützt die Vermieter dieser Wohnungen (beispielsweise bei der Durchführung von Renovierungen), sodass diese Wohnungen günstiger sind als andere Wohnungen. WBS übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass Sie Sozialwohnungen erhalten. WBS bietet Ihnen ausschließlich die Möglichkeit, diesen Wohnungstyp zu mieten. Personen ohne WBS dürfen keine Sozialwohnungen mieten.

Hier erklären wir Ihnen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, wie Sie diesen beantragen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Was muss ich wissen?

Kann ich mich für WBS bewerben?

WBS können Sie beantragen, wenn Sie im Monat nur sehr wenig Geld haben, zum Beispiel weil Sie sehr wenig verdienen oder weil Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter beziehen. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesstaat. Normalerweise darf Ihr persönliches Vermögen 12.000 € pro Jahr nicht überschreiten, um sich für WBS zu qualifizieren. Allerdings kann man in manchen Bundesländern mehr verdienen und trotzdem Anspruch auf einen WBS haben. Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Wohnungsamt, um herauszufinden, welche Einkommensgrenzen für Sie gelten. Wenn Sie den Begriff „Wohnungsamt“ und den Namen Ihrer Stadt googeln, können Sie das für Sie zuständige Wohnungsamt finden.

Das zweite wichtige Kriterium ist, dass Sie über eine mindestens ein Jahr gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis verfügen. Dies gilt auch, wenn Sie studieren oder ein Arbeitsvisum besitzen. Wenn Sie sich noch im Shelter-Prozess befinden oder über Toleranz, können Sie im Allgemeinen keinen WBS erhalten.

Welche Dokumente benötige ich?

Normalerweise müssen Sie Kopien der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Reisepass (oder Personalausweis) und Aufenthaltserlaubnis
  • Heiratsurkunde (falls Sie sind) Heirat
  • Geburtsurkunde (wenn Sie Kinder haben)
  • Ihre Gehaltsabrechnung (aus der hervorgeht, wie viel Sie jeden Monat verdienen) oder ein Bescheid eines Jobcenters oder Sozialamtes
  • Registrierungsbestätigung (Polizeiliche Registrierung)
  • Kontoauszug

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Lesen Sie sich daher am besten das Antragsformular des für Sie zuständigen Wohnungsamtes durch. Dort sind alle vom Wohnungsamt benötigten Unterlagen aufgeführt. Wenn Sie den Begriff „Wohnungsamt“ und den Namen Ihrer Stadt googeln, können Sie das für Sie zuständige Wohnungsamt finden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Ihre Informationsdateien haben, machen Sie sich keine Sorgen. Sie können weiterhin einen Antrag stellen. Sollten Unterlagen fehlen, erhalten Sie vom Wohnungsamt ein Schreiben mit den noch benötigten Unterlagen.

Welche Wohnung kann ich über WBS mieten?

Über WBS können Sie eine staatlich geförderte Wohnung mieten. Diese Wohnungen können nur von Personen mit WBS gemietet werden. In Wohnungsanzeigen steht oft „Nur WBS“ oder „Nur WBS“.

Wohnungen dürfen eine bestimmte Fläche nicht überschreiten. Als Einzelperson darf die Wohnung grundsätzlich nicht größer als 45 Quadratmeter sein. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungsgröße um 15 m². Generell gilt, dass eine Wohnung so viele Räume haben kann, wie Personen in der Wohnung leben. Wenn Ihre Familie also aus fünf Personen besteht, können Sie eine Fünf-Zimmer-Wohnung mieten. Auch Küchen und Badezimmer gehören in der Regel dazu. Nur in Apartments mit einem Schlafzimmer kann die Küche im Zimmer untergebracht werden.

Bitte beachten Sie: Manchmal ziehen mehrere Personen mit mehreren WBS zusammen, beispielsweise wenn sie sich ein Zimmer teilen. Wohnung mit vier Zimmern und vier Personen. Im Allgemeinen muss Ihr Mitbewohner ein Mitglied Ihres Haushalts sein.

Wo und wie reiche ich meine Bewerbung ein?

Ihren Antrag sollten Sie schriftlich an das für Sie zuständige Wohnungsamt richten. Wenn Sie in einer Stadt oder einem Dorf wohnen, ist hierfür in der Regel das Büro an Ihrem Wohnsitz zuständig. Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen. Die meisten Büros verfügen über eine Website, auf der Sie Formulare herunterladen und ausdrucken können. Sie können das Formular auch direkt im Büro abholen. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post oder E-Mail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Wohnungsamt oder geben Sie alle Unterlagen persönlich dort ab. Wenn Sie persönlich ins Büro gehen, können Sie den Mitarbeiter dort bitten, einen kurzen Blick auf Ihre Akte zu werfen. So können Sie sofort feststellen, ob etwas fehlt.

In der Regel dauert es zwei bis sechs Wochen, bis Sie Ihren WBS erhalten.

Es gibt viele Orte, an denen Sie sich kostenlos für einen WBS bewerben können. Bundesstaat. In einigen Bundesländern liegen die Bearbeitungskosten zwischen 5 und 40 Euro. Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Näheres zu den Gebühren erfahren Sie unter wohneligsschein.net.

Wie lange dauert es, bis mein WBS gültig ist?

Der WBS ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf des Jahres können Sie sich erneut bewerben.

Bitte beachten Sie: Der WBS ist nur in dem Bundesland gültig, für das Sie sich bewerben. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland müssen Sie sich an das für Sie zuständige Wohnungsamt wenden.

Wer kann mir helfen?

Wenn Sie Probleme bei der Beantragung eines WBS haben oder zunächst eine Beratung wünschen, können Sie sich an die Migrationsberatung wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de und jugendmigrationsdienst.de. Das Personal spricht verschiedene Sprachen.

Kommentare

Aktuelles