Pflege brauchen
Schwere Krankheit, Unfall oder hohes Alter – all das kann dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen und Hilfe beim Putzen, Einkaufen, Essen oder bei der medizinischen Versorgung benötigen. Aber Sie werden das nicht alleine bewältigen. Als pflegebedürftig gelten Sie in Deutschland, wenn Sie dauerhaft oder für mindestens sechs Monate Hilfe benötigen. In diesem Fall haben Sie in der Regel Anspruch auf Unterstützung und finanzielle Hilfe durch die Pflegeversicherung.
Was muss ich wissen?
Habe ich eine Pflegeversicherung?
Wer Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie keinen gesonderten Antrag für die Pflegeversicherung stellen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie automatisch Pflegeschutz. Dies gilt auch, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit beziehen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie auch eine private Pflegeversicherung abschließen.
Erfahren Sie mehr über die Krankenversicherung in unserem Abschnitt „Krankenversicherung“.
Wenn Sie Asylbewerbergeld beziehen, haben Sie keine Pflegeversicherung. Nach § 6 AsylbLG haben Sie jedoch Anspruch auf Leistungen, die für Ihre Gesundheit unerlässlich sind. Dabei kann es sich auch um Pflegekosten handeln. Diese Leistungen müssen Sie beim Sozialamt beantragen. Lassen Sie sich von der Beratungsstelle beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung unterstützen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel auf der Website des Landesflüchtlingsrats.
Was soll ich tun, wenn ich Pflege benötige?
In diesem Fall sollten Sie sich umgehend beraten lassen. Eine Beratung kann Ihnen nicht nur dabei helfen, psychische Belastungen zu bewältigen, sondern auch die richtige Lösung für Ihre Situation zu finden. Es erläutert die unterschiedlichen Regelungen sowie die notwendigen Schritte.
Wenn Sie krankenversichert sind, ist Ihre Krankenkasse Ihr bester Ansprechpartner. Neben der Zahlung der Krankenkassenprämien zahlt jeder Krankenversicherte automatisch einen bestimmten Betrag in die sogenannte Pflegekasse ein, die pflegebedürftige Menschen unterstützt. Träger der Pflegeversicherung ist Ihre Krankenkasse. Krankenkassen verfügen über unabhängige Pflegeberater, die Sie kostenlos und ausführlich beraten können. Bei Bedarf kommen auch Berater zu Ihnen nach Hause. Einige Beratungsstellen bieten neben Deutsch auch Beratung in weiteren Sprachen an. Eine Beratungsstelle zu Pflegethemen in Ihrer Nähe finden Sie unter zgp.de. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe fragen.
Sie können sich auch zunächst von der Migration for Adults Advice (MBE) beraten lassen. Auch die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiter dort sprechen verschiedene Sprachen. Migrationsberatung in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de.
Ich benötige Unterstützung vom Care Fund. was mache ich?
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeversicherung stellen. Sie können diesen Antrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Ein Formular hierfür finden Sie in der Regel auf der Internetseite der Krankenkasse. Erhalten Sie eine Bestätigung über die Zustellung Ihrer Bewerbung. Die Pflegekasse hat dann 25 Arbeitstage Zeit, um zu prüfen, ob Pflegeunterstützung erforderlich ist, und Ihnen ihre Entscheidung mitzuteilen. Zur Durchführung der Untersuchung beauftragt die Pflegekasse einen unabhängigen Sachverständigen mit einem Besuch bei Ihnen zu Hause.
Bitte beachten Sie: Um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre Beiträge eingezahlt haben.
Wie stellt der Gutachter fest, ob ich Pflege benötige?
Erstens müssen Gutachter medizinische Termine vereinbaren, damit sie nicht einfach unangekündigt erscheinen können. Wenn Sie Angehörige oder andere Betreuer haben, sollten diese bei diesem Gespräch ebenfalls anwesend sein. Sie können dem Gutachter beschreiben, welche Unterstützung Sie Ihrer Meinung nach benötigen, welche Unterstützung Sie benötigen und wie viel Unterstützung Sie benötigen. Halten Sie außerdem alle ärztlichen Atteste etc. bereit.
Während Ihres Besuchs bewerten Gutachter Ihr Maß an Unabhängigkeit in sechs Bereichen:
- Mobilität
- Psychologische und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltens- und psychologische Probleme
- Selbstfürsorge
- Krankheits- oder behandlungsbedingte Anforderungen selbstständig bewältigen, wie z. B. unabhängige und regelmäßige Medikamente
- Das tägliche Leben und die Organisation von soziale Interaktionen, etwa ob die Person ihren Tag planen kann, wie sie mit anderen interagiert oder sich selbst beschäftigt.
Anhand dieser Punkte wird Ihnen ein „Pflegegrad“ zugewiesen “. Es gibt fünf Pflegestufen. Die Pflegestufen reichen von leichter Beeinträchtigung der Selbständigkeit (Pflegestufe 1) bis hin zu schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegestufe 5).
Care Fund wird über Ihren Antrag entscheiden, sobald der Bericht fertig ist. Die Entscheidung erhalten Sie per Post. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder sich herausstellt, dass das Pflegeniveau unzureichend ist, haben Sie vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Weitere relevante deutsche Inhalte finden Sie unter pflege.de. In der Beratungsstelle können Sie Hilfe und Rat suchen. Eine Beratungsstelle zu Pflegethemen finden Sie unter zqp.de.
„Rechner für Krankenpflegeabschlüsse“. pflege.de Sie können Ihren voraussichtlichen Pflegegrad vorab oder im Nachhinein selbst berechnen. So können Sie schnell und einfach herausfinden, ob bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja, welcher Pflegeumfang Ihnen ggf. zusteht. Der „Pflegegradrechner“ ist nur auf Deutsch verfügbar.
Welche Arten der Pflege gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Formen der Pflege: Eine pflegebedürftige Person kann ambulant, teilstationär oder stationär sein.
- Bei der ambulanten Pflege kommen ambulante Pflegedienste täglich oder mehrmals pro Woche zu Ihnen nach Hause, um Sie mit allem zu versorgen, was Sie brauchen. Wenn ein Angehöriger Sie pflegt, kann dieser die gesamte Pflege übernehmen oder die Pflege unterstützen. Im Abschnitt „Kann mein Angehöriger die Pflege übernehmen?“ können Sie Fragen stellen.Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt
- Unter Teilzeitpflege versteht man die Pflege in einer Pflegeeinrichtung, wenn diese nur zu bestimmten Tageszeiten erfolgt. Die Teilzeitpflege erfolgt in der Regel am Tag oder Nachtpflegeeinrichtungen. Wenn Sie also in der Regel zu Hause Pflege erhalten können, aber manchmal allein zu Hause sind und dies nicht tun können, ist Tagespflege eine Option. Beispielsweise für diejenigen, die Pflege benötigen, weil ein Angehöriger tagsüber arbeitet. Sagen Sie, das kann so sein Dies kann der Fall sein. Alternativ, wenn aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung ein erhöhter Pflegebedarf besteht.
- Auch eine flächendeckende stationäre Pflege ist möglich. In diesem Fall haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in einem Pflegeheim oder Pflegeheim für einen bestimmten Zeitraum. Im Allgemeinen wird die stationäre Vollzeitpflege nur in Anspruch genommen, wenn die Pflege der Person, die sie benötigt, nicht gewährleistet werden kann.
Alle Formen haben Vorteile und Nachteile. Welche für Sie die richtige ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen, Ihrem Pflegegrad und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Insbesondere die stationäre Pflege ist sehr teuer. Generell gilt: Je höher Ihr Pflegegrad, desto mehr Kosten übernimmt long -Terminversicherung umso mehr. Eine Pflegeversicherung wird jedoch nie alle Kosten decken.
Sie sollten sich ausführlich darüber beraten lassen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Wenn sich Ihre Umstände oder Bedürfnisse ändern, Sie sollten Ihre Pflegekasse so schnell wie möglich informieren. Ihre Leistungen können dann angepasst werden.
Wie finde ich einen guten Pflegedienst oder ein gutes Pflegeheim?
Unter Hauptverzeichnis Sie können nach einem geeigneten Pflegeheim suchen. In diesem Verzeichnis finden Sie alle Heime, die sich einer erstklassigen Pflege verschrieben haben. Sie können auch die Krankenkasse nutzen Versicherungen Durchsuchen Sie die bereitgestellten Informationen. Mit dem AOK-Pflegenavigator können Sie nach Ihrer Region suchen Pflegedienste und Pflegeheime. Auf der Seite pflegelotse.de können Sie nach Pflegediensten, Pflegeheimen und Beratungsangeboten suchen. Checkliste Pflegeheime auswählen oder Checkliste Pflegedienste auswählen kann Ihnen bei der Auswahl helfen.
Zahlt die Pflegeversicherung auch AIDS?
Sofern Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen medizinisch notwendig sind, übernehmen die Pflegekassen auch diese Kosten. Wenn Sie ein solches Hilfsmittel benötigen, besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt. Die Pflegekasse benötigt hierfür ein Rezept.
Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss aus dem Pflegefonds, um Dinge des täglichen Bedarfs wie Desinfektionsmittel und Handschuhe zu kaufen. Hierfür benötigen Sie kein Rezept. Sie müssen lediglich einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen.
Wie schützt man sich in der Pflege vor hohen Pflegekosten?
Die Pflegeversicherung deckt in der Regel Pflegeleistungen ab. Deckt nicht alle anfallenden Kosten. Darüber hinausgehende Kosten müssen die pflegebedürftigen Menschen selbst, ihre Angehörigen oder, wenn sie finanzielle Hilfe benötigen, das Sozialamt tragen. Sie können jedoch vorab eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die die restlichen Pflegekosten übernimmt. Viele Versicherungen bieten entsprechende Zusatzversicherungen an. Die private Zusatzpflegeversicherung wird zum Teil vom Staat bezuschusst. Weitere Informationen zur Selbstfürsorge finden Sie auf Deutsch unter bundesgesundheitsministerium.de.
Wer übernimmt die rechtliche Vertretung, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, benötigen Sie eine oder mehrere Personen, die Entscheidungen für Sie treffen. Um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, ist es sinnvoll, zumindest eine sogenannte Vollmacht zu unterzeichnen. Sie können festlegen, wer Entscheidungen für Sie treffen kann, wenn Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Mehr erfahren Sie unter pflege.de. Halten Sie eine Betreuungsanordnung und Patientenverfügung muss unterschrieben werden.
Wenn es zu spät ist und Sie einen Angehörigen pflegen, der keinen Vormund hat. Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, dazu aber nicht mehr in der Lage sind, können Sie einen Vormund bestellen lassen Vormundschaftsgericht. Dazu müssen Sie einen Betreuungsantrag beim Amtsgericht Ihres Angehörigen stellen. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich bei der Erwachsenen-Einwanderungsberatungsstelle beraten lassen. Migrationsberatung in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf.de.
Was soll ich tun, wenn meine Pflegekraft mich schlecht behandelt?
Wenn Sie schlecht behandelt wurden, zum Beispiel vernachlässigt wurden oder Ihr Betreuer gewalttätig war, können Sie Maßnahmen ergreifen Krisenhotlines in Ihrer Nähe. Lokale Beratungsstellen finden Sie auch auf der Website zqp.de.
Welche Jobmöglichkeiten gibt es im Pflegebereich?
Deutschland braucht dringend qualifiziertes Pflegepersonal. Es gibt also viele Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Mit besonderen Sprachkenntnissen, wie zum Beispiel Arabisch oder Türkisch, können Sie Ihre Chancen in diesem Bereich weiter erhöhen. Wenn Sie in der Pflege arbeiten möchten, können Sie zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen und Studiengängen wählen. Dazu gehören:
Ausbildung:
- Altenpflegeassistent
- Altenkrankenschwester
- Anästhesietechnik Assistent
- Spezialist für Hauswirtschaft und ambulante Pflege
- Pflegeassistent-Spezialist
- Gesundheits- und Kinderkrankenschwester
- Gesundheits- und Pflegeassistent
- Gesundheits- und Pflegeassistent
- Gesundheits- und Kinderkrankenschwester
- Gesundheits- und Pflegeassistent
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- Gesundheits- und Pflegeassistent
- Häusliche Pflegekraft
- Hebamme/Geburtskrankenschwester
- Heilpädagogische Krankenpflegehelferin/in
- Therapeutische Bildungskrankenschwester
- Geschäftsmann – Gesundheitswesen
- Medizinischer Assistent
- Sozialarbeiter
- Sozialassistent/in
- Sozialpädagogischer Assistent/Kinderbetreuer
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Studiengang:
- Bachelor of Health and Nursing Science
- Bachelor of Science in Nursing Science inkl. Berufsausbildung
- Bachelor of Arts in Krankenpflege inklusive Berufsausbildung