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Parkschein unter Schnee: Muss die Windschutzscheibe geräumt werden?

Das Auto ist geparkt und plötzlich fängt es an zu schneien. Was tun in solch einer Situation? Besteht das Risiko einer Strafe, wenn der Parkschein oder die Parkscheibe nicht erkennbar ist?

Foto: Davie Bicker / Pixabay

Ein Parkschein unter Schnee kann jederzeit vorkommen. Die Tage werden kürzer, und die Temperaturen sinken. Das sind offensichtliche Anzeichen dafür, dass der Winter langsam naht, und mit ihm kommt der Schnee.

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Er liebt es, das Auto mit einer dicken weißen Decke zu bedecken. Das ist besonders ärgerlich, wenn das Auto auf einem Parkplatz steht, wo eine Genehmigung und ein spezieller Schein oder eine Scheibe erforderlich sind. Gibt es in Deutschland eine Strafe dafür, dass das Auto mit Schnee bedeckt auf einem Parkplatz steht?

Parkschein unter Schnee: Welche Konsequenzen erwarten den Fahrer?

Gibt es ein Risiko einer Strafe, wenn die Windschutzscheibe mit Schnee bedeckt ist?

Die Antwort lautet nein.

Selbst wenn es in den Straßenverkehrsordnungen (StVO) vorgeschrieben ist, dass eine Parkgenehmigung im Auto so platziert werden muss, dass sie von außen gut sichtbar ist. Der Fahrer erfüllt diese Pflicht, wenn er sie hinter die Windschutzscheibe legt.

Dabei ist es nicht notwendig, das Auto während des Parkens zu überprüfen. Daher muss der Fahrer bei Schneefall nicht zum Auto gehen, um die Windschutzscheibe zu räumen.

Ähnlich verhält es sich mit Verkehrsschildern, da sie oft ebenfalls von Schnee bedeckt werden. Ob sie ihre Gültigkeit behalten, hängt vom Verkehrsschild ab. Ein Stoppschild ist selbst im Schnee an seiner achteckigen Form erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu identifizieren.

Parkschein unter Schnee: Muss die Windschutzscheibe geräumt werden? Foto: Unsplash License / Unsplash.com

Bei Verkehrsschildern gleicher Form ist es schwieriger. Wenn ein Geschwindigkeitsschild von Schnee bedeckt ist, ist es für die Fahrer unklar, welches Tempolimit auf einem bestimmten Straßenabschnitt gilt. Daher haben Gerichte entschieden, dass solche Verkehrsschilder ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie von Schnee bedeckt sind. Dabei müssen die Fahrer nachweisen, dass das Schild unkenntlich war.

Wie immer gibt es Ausnahmen. Fahrer, die mit der Gegend vertraut sind, müssen auch das Tempolimit einhalten, wenn das Schild nicht lesbar ist. Gerichte gehen davon aus, dass sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen sollten. Wer also in der Nähe seines Wohnortes beim Geschwindigkeitsüberschreiten erwischt wird, kann sich nicht entschuldigen.

Verkehrsschilder, die das Parken verbieten und unter Schnee liegen, bleiben ebenfalls in Kraft. In diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Fahrer ihre Pflicht zur Vorsicht wahrnehmen. Das bedeutet, dass sie zuerst das Schild manuell vom Schnee befreien und sicherstellen müssen, dass das Parken tatsächlich erlaubt ist.

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