Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem Urteil die Notwendigkeit des Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs betont. Anwohner einer neuen Stadtbahnlinie in Düsseldorf haben gegen den Bau geklagt. Die neue Linie führt vom Freiligrathplatz in der Nähe des Messegeländes im Norden der Stadt zum Düsseldorfer Flughafen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hat das OVG die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bezirksamts Düsseldorf aus dem Jahr 2019 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kläger können beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen.
Mit dem Bau der neuen Linie wird das bestehende Netz in der Landeshauptstadt erweitert. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts erklärte in seinem Urteil, das Vorhaben sei gerechtfertigt. Der Plan steht im Einklang mit den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes und des ÖPNV-Gesetzes. “Außerdem ist das Projekt vernünftigerweise notwendig. Es trägt zur Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Verkehrs bei”, heißt es in der Erklärung. Das Gericht konnte keine Fehler in der Planung einschließlich des Schutzes der Anwohner feststellen. Eine bessere Streckenvariante kommt eindeutig nicht.