OVG Schleswig: Einreiseverbot wegen Coronavirus ist rechtskräftig
Das von der Landesregierung im April 2021 verhängte Einreiseverbot nach Schleswig-Holstein zu Freizeitzwecken ist rechtskräftig. Die Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (OVG) am Dienstag bekannt. Das Gericht lehnte daher einen Antrag eines Hamburger Anwalts ab, der die Maßnahme nachträglich für rechtswidrig erklären wollte (Aktenzeichen 3 KN 1/20 und 3 KN 5/20).
Der Antragsteller muss dies während des Verfahrens tun. Er wollte in den Osterferien an der schleswig-holsteinischen Küste angeln gehen, bekam aber vom Land ein Verbot. Dadurch seien seine Grundrechte verletzt worden, argumentierte er.
Das Gericht stellte fest, dass das Verbot tatsächlich einen erheblichen Verstoß gegen die Grundrechte darstelle. Dieser Antrag ist jedoch unbegründet. Vielmehr handelt es sich bei dem Betretungsverbot um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Angesichts der damaligen epidemischen Lage war das Verbot sachlich so fundiert, dass der Staat beim Erlass der Verordnungen von einem dringenden Handlungsbedarf ausgehen musste.
Der Senat ist nicht berechtigt, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Parteien die Ablehnung der Zulassung beanstanden.
Quelle: www.dpa.com