Die Kontroverse um entblößte Brüste auf dem Berliner Wasserspielplatz wird am Freitag (10 Uhr) erneut in den Fokus der Justiz geraten. Das Innengericht verhandelt über eine Berufung der beteiligten Frauen gegen das Urteil des Bezirksgerichts vom September 2022. Das Landgericht stellte fest, dass eine Entschädigungsgrundlage nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) nicht bestehe und wies das Verfahren daher ab. Das Gericht argumentierte damals, dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts nicht rechtswidrig diskriminiert worden sei. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte und der Polizei war legal.
Gabrielle Lebreton fordert von der Berliner Regierung mindestens 10.000 Euro. Sie verwies auf Antidiskriminierungsgesetze, die Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen und Schadensersatzansprüche ermöglichen sollen.
Der Kläger besuchte im Juni 2021 den Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und saß mit nacktem Oberkörper auf einer Decke. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau außerdem auf, ein T-Shirt anzuziehen oder zu gehen.
Lebreton rief das Amt für Antidiskriminierung an und der für die Untersuchung zuständige Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass eine Diskriminierung vorlag. Aufgrund ihrer Anregungen überarbeitete der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung. Dementsprechend müssen Badeanzüge die wichtigsten Geschlechtsorgane aller Geschlechter vollständig bedecken. Weibliche Brüste gelten als sekundäre Geschlechtsorgane.