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NRW verfügt über sechs ausgedehnte Landeswälder

Zweiter NRW-Nationalpark
Ein Ranger steht im Nationalpark Eifel oberhalb des Urftsees an einer Lichtung.

Für den geplanten zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen will die Landesregierung geeignete Flächen aus Landeseigentum einbringen, sofern ein entsprechendes Interesse an der Fläche besteht. Das gab sie bei Einreichung der Klage am Mittwoch bekannt. Auf diese Weise kann die Einrichtung neuer Nationalparks erleichtert werden. Voraussetzung ist, dass sich jede Region oder mehrere Regionen gemeinsam für eine Region bewerben.

Sechs Regionen in verschiedenen Regionen gelten als große, weitgehend ungeteilte und bedeutende Naturräume im Besitz von Nordrhein-Westfalen: Reichswald am Niederrhein, Ostwestfalen Eggegebirge im Arnsberger Wald und das Ebbegebirge im Sauerland, Rothaarkamm in der Region Siegen-Wittgenstein sowie in Aachen und im Hürtgenwald südlich von Düren.

Allerdings ist die Ausweisung des neuen Nationalparks nach Angaben der Landesregierung nicht an das Staatsgebiet gebunden. In diesen Bereich können mit Zustimmung des Eigentümers auch Drittflächen integriert werden. Auch auf den sieben Gipfeln gibt es landschaftlich reizvolle Orte zum Naturschutz, allerdings sind diese Gebiete nicht Eigentum des Staates, sondern der Stiftung. Kommunale Waldgrundstücke können bei lokalem Interesse auch in Nationalparks eingegliedert werden.

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