Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Teilen des Sicherheits- und Ordnungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern hat nach Ansicht von Schwerins Innenminister Christian (SPD) Auswirkungen über den Nordosten hinaus. In anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen wie in der MV, teilte Level am Mittwoch mit. Der Minister kündigte an, bis Ende des Jahres einen Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in den Landtag einzubringen. Die Normen aus Karlsruhe werden eins zu eins umgesetzt.
Die Freiheits- und Rechtevereinigung (GFF), die das Verfahren in Karlsruhe mit angestoßen hat, sprach von einer Grundsatzentscheidung, die der Stärkung der Polizeigesetze auch in anderen Bundesländern verfassungsrechtliche Grenzen setzt. Das Mecklenburg-Vorpommersche Sicherheits- und Ordnungsgesetz wurde 2020 unter dem damaligen Innenminister Lorenz Kaffier (CDU) reformiert.
Ein zentraler Punkt der Karlsruher Richter war der Schutz sogenannter Kernbereiche der Privatsphäre beim Einsatz von Informanten und verdeckten Ermittlern. Daher wurde „statusbedingte Intimität zum Zwecke der Informationsbeschaffung“ ausgeschlossen. Außerdem darf niemand als Informant angeworben werden, um seinen Ehepartner auszuspionieren.
Weitere Beschwerden beziehen sich auf die Langzeitbeobachtung, Überwachung und Abhörung von Wohnungen, Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise per Handy. Hier geht es darum, frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Je nach Karlsruher Entscheidung werden oft konkrete und sogar drohende Gefahren gefordert.