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Neues Naturschutzgesetz verbietet Kiesgärten

Mit einem landesweiten Verbot von Kiesgärten und der Verordnung großer Glasfassaden will das Land Hessen den Schutz von Insekten und Wildvögeln verstärken. Novellen des Naturschutzgesetzes sehen zudem vor, dass die Natur mit einem Netzwerk von Biohabitaten Vorrang vor 15 % der Offenlandfläche hat. Damit solle der Artenschwund, der auf Wiesen, Äckern und Äckern besonders stark ist, verlangsamt werden, sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag in Wiesbaden.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schutz des Insektenlebensraums durch das Verbot von Kiesgärten. Die hessische Bauordnung schreibt bereits vor, dass Außenbereiche so weit wie möglich begrünt und bepflanzt werden sollen. Nun schreibt das „Naturschutzgesetz“ klar vor, dass die Verwendung von Kies generell nicht erlaubt ist.

Ein Kiesgarten ist eine Fläche des Gartens, die hauptsächlich mit Folie oder Vlies bedeckt und dann mit Kies, Splitt und Geröll bedeckt wird. Damit gilt die Oberfläche generell als versiegelt und nimmt kein Regenwasser mehr auf. Ohne oder nur sparsam mit Pflanzen ist ein Kiesgarten nicht als Lebensraum für Tiere geeignet.

Nachtaktive Insekten will das Land laut Ministerin auch besser schützen, indem es gesetzliche Vorgaben für die Außenbeleuchtung verschärft. Licht sollte grundsätzlich vermieden werden.

Nach Angaben des Umweltministeriums sterben jedes Jahr Millionen von Vögeln an Glasfassaden. Infolgedessen wird Deutschland ein einzigartiges neues Gesetz einführen, das besagt, dass die Verwendung von großen Glas- oder reflektierenden Fassaden während des Baus oder grundlegender Renovierungen so weit wie möglich vermieden werden sollte.

Der Kampf gegen das Artensterben und die Klimakrise sollte laut dem Grünen-Politiker generell im Mittelpunkt des Rechtsnatur- und Artenschutzes in Hessen stehen. „Wir hoffen, dass sich der Trend des Naturschutzes in Hessen umkehrt.“

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