Neues Gesetz soll Rad- und Fußverkehr in Hessen stärken

Mit einem neuen Gesetz will die hessische Landesregierung den Rad- und Fußverkehr im Bundesland stärken und auf eine Stufe mit dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr stellen. «Fahrradfahren und Zufußgehen sind ein ganz wichtiger Teil alltäglicher und vor allem klimafreundlicher Mobilität», erklärte Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Freitag in Wiesbaden zur Vorstellung des Entwurfs von CDU und Grünen für ein Nahmobilitätsgesetz. Voraussetzung für die beiden Formen der Nahmobilität seien aber gute und sichere Geh- und Radwege, daher würden bereits seit Jahren Millionen in eine bessere Infrastruktur investiert.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Stärkung der Nahmobilität sowie eine Arbeitsgemeinschaft, die das Thema vorantreibt, gesetzlich verankert werden. Für den Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen sollten zudem die notwendigen Mittel gesetzlich gesichert werden. Konkret müssen dem Gesetzentwurf zufolge zehn Prozent der Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau zusätzlich in neue Radwege fließen. Parallel dazu solle der Grundsatz «Sanierung vor Neubau» für Landesstraßen in dem Gesetz festgeschrieben werden. Das Land Hessen solle zudem als fahrradfreundlicher Arbeitgeber und damit als Vorbild fungieren. Mit dem Gesetzentwurf schlage man «ein neues Kapitel der Verkehrswende in Hessen» auf, betonte Al-Wazir.

Der Minister bedankte sich auch ausdrücklich für das Engagement der Initiative Verkehrswende Hessen. Auch wenn das Volksbegehren samt Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt worden sei, habe es einen konstruktiven Austausch und wertvolle Impulse der Initiative gegeben.