Mit der Änderung der Kommunalverfassung will Innenminister Christian Pagel (SPD) ehrenamtliches Engagement für Kommunalvertreter attraktiver machen. Künftig sollen in Mecklenburg-Vorpommern auch Mitglieder von Stadträten und Kreistagen online an Sitzungen teilnehmen können, wenn sie nicht persönlich daran teilnehmen können. Kommunen sollen diese Möglichkeit, die während der Corona-Pandemie erstmals ausnahmsweise zugelassen wurde, in ihre Regelungen einbauen können.
Pagel hat seinen Gesetzesentwurf am Dienstag dem Kabinett vorgelegt und nun können die Verbände zu Wort kommen. Ein Entwurf einer Kommunalverfassung wird im Januar 2024 dem Landtag vorgelegt. Laut Pagels Zeitplan wird das neue Gesetz im Falle seiner Verabschiedung am Tag der Kommunalwahlen im nächsten Jahr in Kraft treten. Berichten zufolge soll die Wahl im Juni stattfinden.
Tausende MV-Ortsvertreter könnten davon profitieren
„Beruf, Familie und ehrenamtliches Engagement lassen sich künftig besser vereinbaren – das Engagement wird attraktiver und einfacher, insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten.“ im ländlichen Raum“, hofft Pagel. Weiter kündigte er an: „Darüber hinaus soll die Rechtssicherheit von Videoübertragungen von Sitzungen, sogenannten Live- und On-Demand-Übertragungen sowie elektronischen Abstimmungssystemen verbessert werden.“ „
Tausende Menschen könnten davon profitieren, wenn alle Gemeinderäte die geplanten neuen Möglichkeiten nutzen würden. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik wurden bei der letzten MV-Kommunalwahl im Mai 2019 520 Personen als Vertreter gewählt In Kreisräten und kreisfreien Städten wurden 6.797 Menschen als Vertreter von 724 Kommunen gewählt.
Für die Wahl von Bürgermeistern und Regionalvorstehern soll es Altersgrenzen geben
Laut Pagel Der Entwurf sieht außerdem die Abschaffung des Höchstalters für die Wahl zum Bürgermeister oder Bezirksvorsteher im Nordosten vor. „Wir gehen für MV einen neuen Weg“, sagte der Minister. Bisher dürfen neue Kandidaten bei der Wahl nicht alt werden Tag 60 Jahre oder älter sein. Bei einer Kandidatur für das Amt am Wahltag darf der Amtsinhaber nicht älter als 63 Jahre sein. Bisher gibt es in MV eine Mindestaltergrenze für Bewerber für das hauptamtliche Bürgermeisteramt und die Position des Regionalverwalters. In anderen Bundesländern gibt es keine Altersgrenze, bzw. Die Altersgrenze liegt deutlich höher als in MV, beispielsweise bei 65 Jahren.
Weitere Änderungen wirken sich auf die Beteiligungsrechte kommunaler Beiräte (z. B. Jugend- oder Seniorenbeirat) aus Ausschüssen). Künftig erhalten sie eine Rolle bei Verhandlungen. Das Rede- und Vorschlagsrecht. Darüber hinaus sind öffentliche Wahlen für Mitglieder von Gemeinderäten zulässig.