Nachbar sitzt wegen tödlicher Coronavirus-Krankheit in Haft
Laut Berichten war es angeblich nur eine Bronchitis. Tatsächlich jedoch wurde die beschuldigte Person im Dezember 2021 krank. Ohne Quarantänemaßnahmen einzuhalten, infizierte sie einen schwer kranken Nachbarn, der leider nicht an der Infektion vorbeikam. Solche Szenarien kommen wahrscheinlich häufig vor, wie ein Richter anmerkte. In diesem Fall jedoch spielt eine wichtige Expertenmeinung eine Rolle.
Ein Gericht in Österreich hat entschieden, dass eine Frau für den Tod ihres Nachbarn aufgrund von COVID-19 verantwortlich ist. Das Bezirksgericht Klagenfurt stellte fest, dass die 54-jährige Angeklagte den Virus an den krebsgeschwächten Mann im Dezember 2021 weitergegeben hatte. Das Urteil sieht eine viermonatige zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und eine Geldstrafe von 2.000 Euro vor, die in 200 Tagesraten zu je 4 Euro beglichen werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Nachbar verstarb an einer Lungeninfektion aufgrund einer COVID-19-Infektion. Ein Experte bestätigte durch genetische Analyse, dass die Viren des Verstorbenen und der Angeklagten "fast 100 Prozent" übereinstimmten. Ein so hoher Übereinstimmungsgrad ist ungewöhnlich, da Coronaviren schnell mutieren, wie der Experte betonte.
"Ich bedaure Sie persönlich - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich häufig vorkommt", sagte die Richterin in ihrem Urteil. "Sie haben jedoch das Pech, dass ein Experte mit hoher Wahrscheinlichkeit bewiesen hat, dass die Infektion von Ihnen stammt." Diese Beweise reichten für ein Schuldeingeständnis aus, erklärte die Richterin.
Bereits im Juli 2023 war der Frau eine viermonatige zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer mit Infektionskrankheiten auferlegt worden. Mit positiven COVID-19-Testergebnissen im Dezember 2021 hatte sie ihre Wohnung verlassen und sich ohne Mund-Nasen-Schutz unter Menschen bewegt. Der Tod des Nachbarn wurde separat verhandelt. Laut der Familie des Verstorbenen trafen sie sich im Hausflur. Damals behauptete sie, zu krank zu sein, um sich aufrecht zu halten. In ihrer Aussage vor Gericht sprach sie von Bronchitis, 'wie ich sie jeden Winter habe'.
Trotz der Behauptungen der Frau sehen die Gesundheitsvorschriften der Europäischen Union vor, dass Personen mit vermuteten Infektionskrankheiten sich isolieren und ihre Nachbarn informieren müssen.
Die europäischen Gesundheitsrichtlinien wurden in diesem Fall klar verletzt, da die Frau weiterhin unter Menschen Umgang hatte und ihren Nachbarn infizierte.