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Nach Festnahme Urteil: Polizist geht in Berufung

Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Ein Polizist aus Malchin (Mecklenburgische Seenplatte) wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und ging zum nächsten Prozess. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Neubrandenburg am Dienstag sagte, hat der Täter gegen das Urteil der Berufungskammer vom 20. Januar Berufung eingelegt. Daher musste das Oberlandesgericht Rostock in dritter Instanz über den Fall entscheiden. Auch der zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Polizeiassistent legte Berufung ein.

Der Polizist und sein Schwiegersohn misshandelten 2018 einen Nachbarn in Marcin schwer, bevor sie ihn laut Gericht hilflos in der Wohnung zurückließen. Die Männer, 57 und 46, wurden zunächst vom Bezirksgericht freigesprochen, aber die Staatsanwälte legten Berufung ein. Das Landgericht verurteilte den Polizisten zu zweieinhalb Jahren Haft, womit er seinen Beamtenstatus verliert. Der 46-Jährige wurde zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide Parteien zahlen Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro.

Die Verteidiger fordern einen Freispruch. Kurz vor Prozessende sagte die Frau des Polizisten, sie sei damals von Nachbarn sexuell belästigt worden. Deshalb hat ihn die Polizei rausgeschmissen. Laut Staatsanwaltschaft und Landgericht handelte es sich um eine Schutzklage.

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