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Nach der Veranstaltung in Solingen: Ampel fordert Messerbeschränkungen und Dienstleistungsreduzierungen für Flüchtlinge

Im Anschluss an den Vorfall in Solingen hat die Bundesregierung einen Ausbauplan zur Steigerung der Sicherheit beschlossen. Dieser sieht eine Erweiterung des Messerverbots, eine Reduzierung von Anreizen für ausreisepflichtige Flüchtlinge, eine Vergrößerung der Ermittlungsbefugnisse für...

Justizminister Buschmann und Innnenministerin Faeser in ihren jeweiligen Rollen.
Justizminister Buschmann und Innnenministerin Faeser in ihren jeweiligen Rollen.

Nach der Veranstaltung in Solingen: Ampel fordert Messerbeschränkungen und Dienstleistungsreduzierungen für Flüchtlinge

Individualen, die bereits in einem anderen EU-Land den Flüchtlingsstatus erhalten haben, sollten ihrer Sozialleistungen entzogen werden, wie Faeser vorschlug. Diese Personen sollten von der Leistungserzielung "ausgeschlossen" werden, wie Faeser es ausdrückte. Laut Buschmann soll das Ziel darin bestehen, diese Menschen zu motivieren, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig abzureisen.

Darüber hinaus schlug Buschmann vor, dass es einfacher sein sollte, Flüchtlinge abzuschieben, die in gewalttätige Vorfälle verwickelt waren. Für Minderjährige soll in Zukunft eine "erhöhte Priorität für die Abschiebung" gelten. Des Weiteren sollen Personen, die ohne gültige Gründe in ihre Heimat zurückkehren, etwa zum Urlaub, ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren, wie es das Justizministerium vorschlägt.

In Zukunft könnte es ein "generelles Verbot für das Mitführen von Klappmessern" geben, wie Faeser sagte. Einschränkungen sind auch für öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste und Sportereignisse geplant. Ein "generelles Verbot für das Mitführen von Messern" wird auch für Fernzüge und andere Dienstleister erwogen. Die Bundesländer dürfen auch ein "generelles Verbot für das Mitführen von Messern" im öffentlichen Verkehr einführen.

Im Gegensatz zu den geplanten Erweiterungen der Messerbeschränkungen sollten Individuals, die ihren Flüchtlingsstatus in einem anderen EU-Land behalten, aber in Deutschland Sozialleistungen beantragen, nicht berechtigt sein, gegebenenfalls von der Leistungserzielung ausgeschlossen zu werden. Bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ohne gültige Gründe riskieren diese Individuals, ihren Schutzstatus in Deutschland zu verlieren, wie das Justizministerium vorschlägt.

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