- Nach der Schultragödie folgen Gerichtsverfahren wegen versuchten Mordes.
Sechs Monate nach dem Schulalarm-Vorfall an einem Wuppertaler Gymnasium steht ein 17-jähriger Schüler wegen des Verdachts auf versuchten Mord an vier Mitschülern vor Gericht. Die Jugendstrafkammer am Wuppertaler Landgericht beginnt heute um 9:30 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Verhandlung.
Laut Anklage soll der Jugendliche in einem stark gestörten psychischen Zustand mit einem Messer auf seine Mitschüler eingestochen haben, bevor er sich selbst in die Brust schnitt. Ob dieser Zustand auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, wie Psychiater vermuten, bleibt unklar, da ein Gerichtssprecher aus Rücksicht auf die Privatsphäre des Jugendlichen keine Auskunft gibt.
Die Schule wurde am 22. Februar gründlich abgeriegelt und durchsucht. Vier Schüler wurden mit Stich- oder Schnittwunden oder psychischen Schockfolgen behandelt. Der Angeklagte soll sich selbst die schwersten Verletzungen zugefügt haben.
Der Vorfall am Gymnasium wurde als versuchter Mord eingestuft, was eine schwere Straftat darstellt. Trotz des psychischen Zustands des Jugendlichen muss er sich wegen der Straftaten gegen seine Mitschüler verantworten.