Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod zweier Kinder in Hanau muss sich der Vater ab kommenden Mittwoch (18. Januar) vor dem Amtsgericht Hanau wegen zweifachen Mordes verantworten. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann hinterhältige Motive für die heimtückische Tötung seiner siebenjährigen Tochter und seines elfjährigen Sohnes vor. Der Fall vom 11. Mai letzten Jahres löste landesweit Panik aus.
Informationen zeigen, dass dieser Inder seit 2008 mit der Mutter von zwei Kindern verheiratet ist und die beiden seit Januar letzten Jahres getrennt sind. Die Frau trat dem Verfahren als Nebenklägerin bei. Sie lebt mit ihren Kindern in einer Wohnung im neunten Stock eines Mehrfamilienhauses in Hanau. Laut Anklage soll der 47-Jährige seine Frau unter Druck gesetzt haben, die Beziehung wieder aufzunehmen, und Todesdrohungen gegen die Frau und ihre Kinder ausgesprochen haben, hieß es in der Mitteilung. Als die Frau sich weigerte, die Beziehung wieder aufzunehmen, beschloss der Angeklagte Berichten zufolge, sie zu bestrafen.
Nachdem die zweifache Mutter am frühen Morgen die Wohnung zur Arbeit verlassen hatte, soll der Mann zugesehen haben, wie die Kinder die Wohnungstür öffneten, um selbstständig zur Schule zu gehen. Er selbst hatte keinen Portschlüssel. Zu diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte seine Kinder in die Wohnung zurückgedrängt und seine Tochter an ein Bett im Wohnzimmer genagelt haben. Er schnitt dem Mädchen mindestens zweimal mit einem scharfen Gegenstand in den Hals, was zu ihrem Tod führte.
Die Staatsanwaltschaft spekulierte auch, dass der Sohn diese Szene sah und aus Todesangst auf den Balkon der Wohnung floh. Der 11-jährige Junge soll bei einem Sturz vom Balkon schwer verletzt und zwar rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht worden sein, dort aber kurze Zeit später gestorben sein. Passanten fanden das verletzte Kind vor dem Hochhaus am Boden liegend.
Drei Tage nach dem Vorfall wurde der Mann von der französischen Polizei in einem Vorort von Paris festgenommen. Es wurde letzten Juli nach Deutschland geliefert. Wird er in einem Prozess vor dem Amtsgericht Hanau des Mordes für schuldig befunden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Nehmen wir an, die Person gibt zu Beginn des Prozesses eine kurze Erklärung ab.