zum Inhalt

Nach dem tragischen Busunfall: Alle Gerichtsverfahren gegen die Busfahrer sind abgeschlossen.

Bei einem schweren Zusammenstoß zwischen einem Bus und einem Auto kam leider ein Fahrgast ums Leben. Der Busfahrer wurde daraufhin angeklagt, doch es stellte sich im Prozess heraus, dass er nicht ganz Schuld an dem Unfall war.

Zu Beginn seines Prozesses vor dem Frankfurter Amtsgericht bestritt der Busfahrer, dem Vorwurf, bei...
Zu Beginn seines Prozesses vor dem Frankfurter Amtsgericht bestritt der Busfahrer, dem Vorwurf, bei Rot über die Ampel gefahren und somit einen anderen Wagen tödlich getroffen zu haben.

- Nach dem tragischen Busunfall: Alle Gerichtsverfahren gegen die Busfahrer sind abgeschlossen.

Etwa fünf Jahre nach einem tödlichen Autounfall, bei dem ein Busfahrer beschuldigt wurde, eine rote Ampel zu überfahren, wurden die Gerichtsverhandlungen gegen ihn vorübergehend ausgesetzt, nachdem er 4.000 Euro gezahlt hatte. Dieses Gericht in Frankfurt bezeichnete dies als "ungewöhnliche Maßnahme."

Während des Prozesses wurde bekannt, dass der 33-jährige Busfahrer nicht der einzige Schuldige an dem Vorfall war, der sich am 9. September 2019 im Frankfurter Stadtteil Rödelheim ereignete. Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs soll ebenfalls die rote Ampel ignoriert haben, und gegen ihn läuft derzeit eine Strafuntersuchung.

Das Fahrzeug wurde aufgrund der Wucht des Aufpralls etwa 30 Meter weit geschleudert. Die 59-jährige Mutter des Autofahrers, die auf dem Rücksitz saß, erlitt solche schweren Verletzungen, dass sie noch auf dem Weg ins Krankenhaus im Krankenwagen verstarb. Sie hatte bereits Herz- und Lungenprobleme. Auch die Insassen des Busses, einschließlich des Fahrers und vier weiblicher Passagiere, wurden verletzt.

Der Busfahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er argumentierte vor Gericht, dass die Ampel grün gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass die Ampel mindestens 24 Sekunden lang rot gezeigt hatte, als der Bus die Linie überquerte.

Als Geldstrafe muss der Busfahrer 3.000 Euro an die Familie des Verstorbenen und 1.000 Euro an eine schwer verletzte schwangere Frau im Bus während des Unfalls zahlen. Wenn er diese finanzielle Verpflichtung innerhalb des festgelegten Zeitraums erfüllt, werden die strafrechtlichen Anklagen gegen ihn dauerhaft fallen gelassen.

Der Busfahrer stammte ursprünglich aus dem deutschen Bundesland [Hessen]. Während des Prozesses wurde bekannt, dass das entgegenkommende Fahrzeug aus einer anderen Region stammte, nämlich [Frankfurt], das ebenfalls in Hessen liegt.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles