zum Inhalt
In Deutschland sortieren die Menschen ihren Abfall in die dafür vorgesehene Tonne.:In Deutschland sortieren die Menschen ihr
In Deutschland sortieren die Menschen ihren Abfall in die dafür vorgesehene Tonne.

Müllklassifizierung

Müllklassifizierung bezieht sich auf das getrennte Sammeln und Recyceln verschiedener Müllarten. In Deutschland beginnt die Mülltrennung direkt beim Verbraucher. Das bedeutet, dass jeder Haushalt seinen Müll selbst sortieren und in verschiedene Tonnen und Container entsorgen muss. Ein großer Teil des Mülls in Deutschland wird recycelt und kompostiert, das schont Ressourcen und schont die Umwelt. Allerdings verdienen sowohl die Recyclingindustrie als auch die Verbrennungsindustrie mit Müll, weshalb einige Leute die Bedeutung der Müllklassifizierung in Frage stellen. Grundsätzlich bleibt die Müllvermeidung der einfachste Weg, dem immer größer werdenden Müllberg entgegenzuwirken.

Wenn Sie etwas in die falsche Tonne werfen, muss ein Mitarbeiter oder die Sortieranlage zu einem Recyclinghof gehen und es einer erneuten Entsorgung zuführen. Wenn wir alles richtig trennen, können wir diesen Aufwand vermeiden, Kosten senken und etwas für die Umwelt tun.

Was muss ich wissen?

Was kommt in welche Tonne?

In Großstädten stehen im Hinterhof aller Häuser vier verschiedene Mülleimer, meist in einer bestimmten Farbe. Auf dem Land müssen Sie möglicherweise zu einem Recyclingzentrum fahren, um alle Mülleimer zu finden. Oder Sie warten zum Beispiel auf den nächsten Abholtermin für einen Müll und lagern ihn nun in Ihrer Garage oder Ihrem Keller. Wann und welcher Müll abgeholt wird, erfahren Sie im sogenannten „Müllkalender“, den Sie jedes Jahr in Ihrem Briefkasten finden oder im Rathaus abholen können. Diesen Wurfkalender finden Sie in der Regel online auf der Website der Gemeinde.

In jede Tonne dürfen nur bestimmte Arten von Müll geworfen werden:

  • Gelbe Tonne (auch bekannt als „Gelber Sack“ oder „Grüner Punkt“) „Abfall“): Leichtverpackungen, also alle Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier bestehen (z. B. Alufolie, Plastiktüten, Dosen, Joghurtbecher, Saft- und Milchkartons/Tetra Pak, Alufolie, Plastikflaschen, Kaffeeverpackungen)
  • Grüne oder blaue Tonne: Altpapier und Pappe, wie Papiertüten, Zeitungen, Kataloge, Briefpapier, Kartons, Zigarettenschachteln. Bitte beachten Sie: Stark verschmutztes Altpapier, wie z. B. Lebensmittelverpackungen, muss in die Restmülltonne gegeben werden. Saft- und Milchkartons/Tetra Pak-Verpackungen gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.
  • Schwarze oder graue Tonne: Restmüll oder Hausmüll und alle Abfälle, die nicht recycelt werden können (z. B. Porzellan, Hygieneartikel, schmutzige Verpackungen, kaputte Schuhe). oder Dinge des täglichen Bedarfs, Staubsaugerbeutel, Windeln, Zigarettenkippen, Fensterglas)
  • Biomüll oder braune Mülltonnen: kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle (z. B. Kaffee und Tee). Rückstände, Obst- und Gemüsereste, Eier und Obstschalen, Blätter).

Muss ich meinen Müll sortieren?

Ja, die Müllklassifizierung ist in Deutschland Pflicht. Jeder muss den Müll richtig sortieren und in die richtige Tonne werfen. Ihr Vermieter kann Sie abmahnen, wenn Sie sich nicht an die Mülltrennungsregeln halten. Wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern, könnten Sie sogar Ihre Wohnung verlieren. Darüber hinaus stellt Ihnen Ihr Vermieter auch die Kosten in Rechnung, die durch eine unsachgemäße Mülltrennung entstehen: Wenn Ihr Müll nicht oder nicht richtig sortiert wird, erhöht sich die Abfallmenge, die Ihr Vermieter bezahlen muss. Wenn er den Schuldigen nicht finden kann, wird er die Gebühren von allen Mietern in ihren Nebenkostenabrechnungen einfordern. Wenn er Menschen kennt, die ihren Müll nicht ordnungsgemäß trennen, kann er ihnen die Kosten direkt erstatten. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, kann eine falsche Abfallsortierung Ihre Müllentsorgungsrechnungen in die Höhe treiben. Auch eine falsche Abfallklassifizierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie eine Geldstrafe zahlen. Wenn Sie Ihre Abfälle immer wieder nicht oder falsch sortieren, können sogar Bußgelder in Höhe von mehreren Hundert oder Tausend Euro drohen.

Welche Informationen muss ich zum Thema „Einzahlung“ wissen?

In Deutschland gilt für bestimmte Getränkeverpackungen eine sogenannte „Pfandpflicht“. Wer im Supermarkt Plastikflaschen, Glasflaschen oder Getränkedosen kauft, zahlt ein paar Cent mehr. Sie erhalten Ihr Geld zurück, wenn Sie das Leergut später an der Leergut-Sammelstelle des Supermarkts (in der Regel ein Automat) zurückgeben. Dies wird als „Einzahlung“ bezeichnet. Es gibt zwei verschiedene Arten dieser besonderen Flaschen:

  • Auf Einwegflaschen (recycelbar) finden Sie ein quadratisches Logo mit einer Dose und einem darum gewickelten Flaschenpfeil . Dies ist das Logo der Deutsche Pfand-System GmbH. Beim Kauf einer Flasche oder eines Glases mit diesem Symbol erhalten Sie 25 Cent Pfand.
  • Auf Mehrwegflaschen (die gewaschen und wiederbefüllt wurden) bemerken Sie möglicherweise überhaupt keine Markierung, sondern „Blauer Engel“ oder „wiederverwendbar“ Wort (-Flasche)“, „Leihflasche“ oder „Pfandflasche“. Für Mehrwegflaschen erhalten Sie 15 Cent Pfand. Bierflaschen kosten 8 Cent.

Bitte beachten : Für Getränkeboxen wird kein Pfand erhoben.

Übrigens: Wenn Sie keine Zeit haben, Ihre Wertstoffflaschen zurückzugeben, können Sie diese auch gut sichtbar neben den Mülltonnen auf der Straße abgeben. Viele Menschen in Deutschland sammeln diese Flaschen, um etwas dazuzuverdienen.

Was tun mit Glasflaschen ohne Pfand?

Glasflaschen ohne Pfand müssen in bestimmten Behältern entsorgt werden. Diese Dabei handelt es sich in der Regel um Weinflaschen, Speiseölflaschen, Essigflaschen, Soßenflaschen, Marmeladenflaschen oder Gläser. Normalerweise gibt es zwei oder drei Behälter: einen für weißes Glas und einen für bernsteinfarbenes Glas, einen für farbiges Glas (blau und grün). Seien Sie bitte vorsichtig Achten Sie darauf, die Flasche nicht frühmorgens oder abends in den Behälter zu werfen, da dies viel Lärm verursacht, im Allgemeinen vor 8 Uhr und nach 20 Uhr. Verboten.

Bitte beachten Sie: Trinkgläser, Fensterglas und Teekannen oder Tassen aus Glas sind keine Glasbehälter. Sie müssen solche Gläser im Restmüll entsorgen.

Wie entsorge ich Sondermüll, Elektroschrott, Sperrmüll und Altkleider?

Sie dürfen Elektroschrott, Sperrmüll und gebrauchte Kleidung nicht im Sondermüll Ihres Haushalts entsorgen. Insbesondere Sondermüll und Elektroschrott sind äußerst schädlich für die Natur und unsere Gesundheit und müssen daher getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. In den meisten Städten können Sie diesen Abfall in Wertstofftonnen oder Recyclingzentren entsorgen. Manchmal müssen Sie eine geringe Entsorgungsgebühr zahlen. Aber manchmal lässt sich mit Elektroschrott sogar etwas Geld verdienen. Sie können ein Recyclingzentrum in Ihrer Nähe finden, indem Sie den Begriff „Recyclingzentrum“ und den Namen Ihrer Stadt googeln. Oder fragen Sie nach der Adresse der Staatsbürgerschaftsbehörde.

Wo kann ich Artikel abgeben?

  • Gefährlicher Abfall: Unvollständig entleerte Verpackungen von Arzneimitteln, Lösungsmitteln, Batterien, Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Pestiziden sowie Farben und Klebstoffen. In manchen Städten gibt es Sammeldienste, in anderen muss man selbst zum Recyclinghof fahren. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Bürgeramt. Kompaktleuchtstofflampen, LED-Leuchten und Batterien können auch in Apotheken und Baumärkten entsorgt werden.
  • Elektroschrott: Alle Geräte, durch die elektrischer Strom fließt. In einigen Städten gibt es Sammelcontainer für Elektrokleingeräte, in anderen Städten muss man zu einem Recyclinghof fahren oder es gibt einen Sammeldienst. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Bürgeramt. Sie können Kleingeräte (z. B. Mobiltelefone oder MP3-Player) auch in großen Elektronikgeschäften abgeben. Elektrofachgeschäfte akzeptieren große Geräte nur, wenn Sie dort ein ähnliches neues Produkt kaufen möchten. Dies gilt auch für Online-Händler. Ab dem 30. Juni 2022 können Sie Großgeräte auch in großen Supermärkten abgeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Supermarkt selbst mehrmals im Jahr elektronische Geräte verkauft und Sie dort neue Geräte kaufen.
  • Sperrmüll: Sperrmüll und Haushaltsgeräte, die aus eigenem Antrieb anfallen. Die Größe und das Gewicht passen nicht in eine normale Katzentoilette. Es gibt Metall-, Holz- und Restsperrmüll. Sie können diese Gegenstände selbst zum Recyclinghof bringen. In vielen Städten gibt es auch feste Termine für die Sperrmüllabfuhr. Am besten fragen Sie im Bürgeramt nach.
  • Altkleider:In allen großen und kleinen Städten gibt es Altkleidercontainer, in denen brauchbare Kleidung und Schuhe gesammelt werden können. Einen Altkleidercontainer in Ihrer Nähe finden Sie auf der DRK-Website.

Wichtig: Es ist verboten, Sperrmüll, Sondermüll, Elektroschrott etc. auf der Straße oder in der Natur zu entsorgen. Wenn Sie dabei erwischt werden, wird Ihnen ein Bußgeld wegen illegaler Müllentsorgung auferlegt. Dies kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € zur Folge haben.

Wie vermeide ich Müll?

Wenn Sie generell Müll vermeiden möchten, können die folgenden Tipps hilfreich sein:

  • Kaufe lokale Produkte ohne Plastikverpackung,
  • Kaufe langlebige Produkte
  • Bringen Sie eine Lunchbox und eine Trinkflasche oder Thermoskanne mit,
  • Bringen Sie einen Korb oder eine Einkaufstasche aus Stoff mit, anstatt Plastiktüten zu kaufen,
  • Tausch, leihen und Reparatur – so können Sie auch Geld sparen.

WICHTIG: Beginnen Sie am 3. Ab Juli 2021 dürfen Produkte aus Einwegplastik in Deutschland und der gesamten EU nicht mehr verkauft werden. Dies gilt für Strohhalme, Tupfer, Besteck, Teller und Besteck. Becher usw. aus Einwegkunststoff. Das Verbot soll dazu beitragen, die Menge an Plastikmüll zu reduzieren.

Weitere Ideen zum Thema Umweltschutz finden Sie auf der mehrsprachigen Websitewww.refugeeguide.de.

Wichtig

Wenn Sie Müll illegal entsorgen, indem Sie ihn beispielsweise im Wald oder auf der Straße abladen oder verbrennen, müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Auch wenn Ihr Abfall die Umwelt schädigt, begehen Sie eine Straftat. Dies kann zu hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen führen.

Kommentare

Aktuelles