Die wegen Mordes an Münchens Modezar Rudolph Moshammer verurteilten Iraker könnten auf absehbare Zeit in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
Inzwischen wurde die Identität des Mannes vom Irak anerkannt, teilte das Staatliche Asyl- und Rückführungsamt auf Anfrage mit. Stellen Sie das erforderliche Ersatzpasspapier bereit. „Jetzt arbeiten wir eng mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zusammen, um die betroffenen Personen zu organisieren und zeitnah abzuschieben.“
Die Erste Staatsanwaltschaft München hat angekündigt, dass im November 2022 eine Abschiebung erfolgen soll des Landes, werden sie weitere Haftstrafen vermeiden. Dann wird der Mann lebenslang von der Einreise nach Deutschland ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich jedoch, ihn auf Bewährung aus einer Haftanstalt in Deutschland zu entlassen.
Die Hauptvoraussetzung für eine Abschiebung ist damit erfüllt. Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, sagte am Wochenende, sein Mandant wolle abgeschoben werden. Er zog deshalb seinen Antrag auf Entlassung aus einer deutschen Haftanstalt zurück. Ahmed kündigte jedoch an, dass er den Antrag erneut stellen werde, wenn sein Mandant nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen abgeschoben werde. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Entlassung ab dem 15. Januar möglich, da in diesem Fall die Mindestdauer von 18 Jahren abgelaufen ist.
Im Januar 2005 erwürgte der damals 25-jährige Iraker Moshammer in seinem Haus im Münchner Stadtteil Grünwald mit Elektrokabeln. Moshammer hat nie offen über seine Homosexualität gesprochen, aber er bringt sie nach Hause. Der Iraker wurde später festgenommen und am Tatort wurden Spuren seiner DNA gefunden. Das 1. Landgericht München verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die außergewöhnliche Schwere seiner Verbrechen fest.