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Mitarbeiter hackte sich in Firmenverkaufsstelle ein und wurde entlassen

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Das Gericht bezweifelte, dass es sich tatsächlich um einen nicht autorisierten Laden handelte. Die....aussiedlerbote.de
Das Gericht bezweifelte, dass es sich tatsächlich um einen nicht autorisierten Laden handelte. Die Hausordnung gilt nur für Gäste..aussiedlerbote.de

Mitarbeiter hackte sich in Firmenverkaufsstelle ein und wurde entlassen

Nur eine Weile das Hybridauto aufladen, dachte sich ein Mitarbeiter einer Jugendherberge. Am Ende zahlte er nur 40 Cent für Strom, dennoch folgte die Vertragskündigung. Das Gericht sprach ihm nun eine Entschädigung zu.

Ein Hotelmanager hat seinen Job in einer Jugendherberge verloren, weil er sein Privatauto über eine Firmensteckdose aufgeladen hatte. Nach einem Gerichtsverfahren erhält er nun eine Abfindung. Sein Arbeitgeber entließ ihn fristlos. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass die unbefugte Aufladung eines Privatwagens auf Kosten des Arbeitgebers grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellt. Bei der aktuellen Straftat handelt es sich um Strom im Wert von 40 Cent und eine Verwarnung kann ausreichen.

Aufgrund der Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfahl das Gericht einen Vergleich und die Streitparteien einigten sich anschließend: Die Rezeptionistin erhielt eine Abfindung in Höhe von 8.000 Euro und kehrte nicht an ihren Arbeitsplatz zurück. Mittlerweile arbeitet er als Hausmeister bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Der Kläger war zuvor an der Rezeption einer Jugendherberge tätig.

Während der Abendschicht lud er sein Hybridauto an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Seminarflügels auf, obwohl dies nach Angaben seines Arbeitgebers aufgrund der Wohnheimordnung verboten war. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Hausordnung nur für Gäste gelte. Die Handelskammer bezweifelte, dass es sich bei dem Geschäft um ein nicht autorisiertes Geschäft handelte. Die Klägerin behauptete, der stellvertretende Manager habe ihm erlaubt, Anklage zu erheben, sie bestritt dies jedoch. Darüber hinaus ist das Aufladen anderer elektronischer Geräte im Besitz von Mitarbeitern gestattet.

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Quelle: www.ntv.de

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