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Maskenaffäre: Steuerklage gegen Tendler beginnt

Andrea Tandler
Andrea Tandler kommt zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag.

Mehr als dreieinhalb Jahre nach Beginn der Coronavirus-Pandemie hat am Mittwoch der Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren im bayerischen Maskenskandal begonnen. Andrea Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, und ihre Lebensgefährtin müssen sich wegen Steuervorwürfen vor dem 1. Landgericht München verantworten. Gegen Tandler wurde Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in drei Fällen angeklagt. Der Angeklagte N. war Beihilfe zur Steuerhinterziehung und als Mittäter der Steuerhinterziehung tätig. Die Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht hat bisher acht Hauptverhandlungen bis zum 17. November angesetzt.

Ausgangspunkt sind die Provisionen, die Tandler, ihre Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Beklagte zu 3) zu Beginn erhalten haben sollen. Die Covid-Pandemie von 2020 – Rechtlich ist daran sowieso nichts auszusetzen. Der Unternehmer vermittelte Verträge über die Lieferung persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Bundes- und Kantonsbehörden.

Tandlers spätere angebliche Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 23,5 Millionen Euro wurde Ende Mai bei der Staatsanwaltschaft München angezeigt. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommensteuer in Höhe von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in Höhe von 6,6 Millionen Euro und Steuerhinterziehung in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Im Falle einer endgültigen Verurteilung drohen Tandler und ihrem Partner lange Haftstrafen. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich bei dem Verfahren gegen den dritten Angeklagten um ein gesondertes Verfahren. Für alle drei Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Tandler und ihr Partner N. wurden im Januar aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts München festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach dem 1. Landgericht München wies auch das Oberlandesgericht München (OLG) die Haftklagen der beiden Angeklagten als unbegründet ab.

Tandlers Sprecher sagte kurz nachdem die Anschuldigungen ans Licht kamen, dass die Anwälte davon ausgingen, dass sich im ersten Einstellungsverfahren auch alle anderen Anschuldigungen als unbegründet erweisen würden. Tandler und ihre Partner bestreiten „alle öffentlichen Vorwürfe“. Der Anwalt hat seitdem auf keine Anfragen geantwortet.

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