Der Beamtenverband hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Land Schleswig-Holstein beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Oberste Gerichtshof prüft die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelungen zur Besoldung der Beamten im Norden. Aus Sicht des gewerkschaftlichen Dachverbandes im öffentlichen Dienst hat der Staat das Leistungsprinzip ausgehöhlt. Landespräsident Kai Tellkamp erklärte, dass mit den im vergangenen Jahr eingeleiteten Reformen niedrigere Gehaltsstufen gekürzt und höhere Gehaltsstufen näher an den als Abwertung empfundenen Mindestlohn rückten.
Konzentrieren Sie sich auf die Ausweitung familienbezogener Leistungen. Das Bundesverfassungsgericht sollte in diesem Zusammenhang auch klären, ob der Staat gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen wie das Leistungsprinzip verstößt, das sogar vom Einkommen der Partner abhängt.
„Wir haben uns auch das Gehalt Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen Bundesländern angesehen“, erklärt Tellkamp. „So wie es aussieht, haben wir den Wettbewerb wieder verloren und sollten uns nicht wundern, wenn wir keine Bewerbungen bekommen”, sagte Tellkamp der DPA. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 21. Dezember eingereicht. Das Gericht bestätigte diese Annahme.
Beim Bundesverfassungsgericht liegen Beschwerden über die drastische Kürzung des Weihnachtsgeldes 2007 vor. Wenn der Beamtenverband richtig liegt, könnten erhebliche Nachzahlungen anfallen. Ob das Gericht über beide Klagen gleichzeitig entscheiden werde, bleibe abzuwarten, sagte Tellkamp.