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Leitfaden für Lehrer im Umgang mit extremistischen Vorfällen

Mit einem Handlungsleitfaden will das Brandenburger Bildungsministerium Lehrkräfte und Schulleitungen im Umgang mit antidemokratischen Äußerungen und Verhaltensweisen stärken. In der Broschüre werde anhand von fiktiven Fallbeispielen gezeigt, in welchen Fällen Lehrkräfte eingreifen müssen und welche schulischen Maßnahmen zu ergreifen sind, teilte das Bildungsministerium am Donnerstag mit. Das kann von einem Gespräch mit dem betreffenden Schüler und seinen Eltern über eine Information an die Schulaufsicht bis hin zu einer Anzeige bei der Polizei reichen.

Als Beispiele werden etwa das Zeichnen von verfassungsfeindlichen Symbolen wie Hakenkreuzen, antisemitische Aussagen im Religionsunterricht, ein linksextremes Graffito oder ein islamfeindlicher Post in einem sozialen Netzwerk mit einem Bild einer Mitschülerin genannt. Detailliert wird dabei beschrieben, an welchem Punkt eine Lehrkraft eingreifen muss.

Bei der Betrachtung möglicher pädagogischer Maßnahmen in solchen Fällen müsse stets «die individuelle Situation, das Alter, die Reife und der soziokulturelle Hintergrund der beteiligten Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden», betonte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) in seinem Vorwort zur Broschüre.

Das Kabinett hatte in der vergangenen Woche den Entwurf eines neuen Schulgesetzes gebilligt. Danach sollen Schulen künftig schneller auf rechtsextremistische Vorfälle und andere Verfassungsverstöße reagieren können. Ein Punkt ist, dass Schulen extremistisches, antisemitisches oder rassistisches Verhalten sofort dem Schulamt melden müssen. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden.

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