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Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an Ex-Freundin

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Das Landgericht Darmstadt hat am Freitag einen 25-Jährigen wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Der afghanische Staatsbürger gab zu, den 30-jährigen Deutschen am 24. November 2022 in seiner gemeinsamen Wohnung in Darmstadt mit einem Kochmesser erstochen zu haben. Gerichtsmediziner fanden 45 Stichwunden und Schnittwunden am Körper des Verstorbenen.

Das Gericht stellte auch die spezifische Schwere des Verbrechens fest und folgte dabei voll und ganz der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der Schwere der festgestellten Straftaten war eine vorzeitige Freilassung des Mannes nach 15 Jahren Verbüßung nahezu unmöglich. Die Verteidigung führte fahrlässige Tötung an, nannte jedoch kein Strafmaß.

Der Vorsitzende Richter Volker Wagner sagte: „Der Angeklagte war ein Mann, der nicht zuließ, dass eine Frau, die er kontrollierte und isolierte, ihn verließ.“ Die tote Frau habe ihre Beziehung mit dem Angeklagten beendet, weil der Angeklagte geohrfeigt habe ihr ins Gesicht.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte die Umstände am Tattag heimtückisch arrangiert hatte, um ihn töten zu können. Die Frau sagte ihm, er solle in die Wohnung gehen, um ihre Autoschlüssel zu holen. Der 25-Jährige meldete sich daraufhin krank. Er schrieb seiner Ex-Freundin, dass er an diesem Tag eine Lkw-Fahrt hatte und die Schlüssel auf dem Schreibtisch lagen. Geodaten auf seinem Telefon zeigten später, dass er in der Wohnung gewesen war.

Die Studentin, die dachte, ihr Ex-Freund sei weg, ging mit dem Schlüssel in die Wohnung und ging zu dem Schreibtisch, an dem sie bei ihr stand. Sein Rücken ist der Küche zugewandt. Der Angeklagte versteckte sich dort und griff sie an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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