Kunstsammler verliert Rechtsstreit um altägyptische Sargmaske
Ein rheinland-pfälzischer Kunstsammler hat einen Rechtsstreit gegen die nordrhein-westfälische Landesregierung um eine 2.000 Jahre alte ägyptische Sargmaske und eine 3.500 Jahre alte Brosche verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das nordrhein-westfälische Kultusministerium die Sargmaske und die Fibel bei der Einfuhr nach Deutschland zu Recht beschlagnahmt hat. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden Gegenstände bei Raubgrabungen in Ägypten gefunden und anschließend illegal außer Landes gebracht wurden.
Die Sargmaske ist zweifellos ein nationales Kulturgut Ägyptens, das unter das Kulturschutzgesetz fällt. In dem Bericht heißt es, dass die Masken in einem Gebiet auf dem heutigen ägyptischen Staatsgebiet hergestellt wurden, das zwischen 2011 und 2017 Gegenstand von Raubgrabungen war. Da die Sargmaske 2017 erstmals in Paris versteigert wurde, stammt sie wahrscheinlich aus gestohlenen Ausgrabungen.
Der Kläger sagte, er glaube, dass sich die Maske seit den 1970er Jahren im Privatbesitz eines Amerikaners befunden habe. Das Gericht ging im Fall der Brosche ähnlich vor. Geklagt hatte der 80-jährige Dirk Gemünden aus dem rheinland-pfälzischen Ingelheim. Er und seine Frau haben eine Stiftung und das Museum "Obentraut 3" gegründet, in dem sie die Objekte ausstellen.
Im Frühjahr 2020 erwarb er drei Kunstwerke bei einer Auktion in den Vereinigten Staaten. Für das dritte Objekt erhielt Gminden den Zuschlag: Mit einer fast 2.500 Jahre alten Sargtafel konnte er nachweisen, dass sie nicht unter das Denkmalschutzgesetz fällt.
Der 80-Jährige erklärte sich bereit, die Maske nach Ägypten zurückzugeben und schlug vor, "sie in einem Museum auszustellen, bis sie endlich zurückgegeben wird, bevor sie wie so viele andere Gegenstände in irgendeinem Lagerhaus verschwindet."
Richter Andreas Hoysch zeigte sich offen für diesen Vorschlag. Das Kulturerhaltungsgesetz lässt dies ausdrücklich zu. Vertreter des Staates erklärten sich bereit, den Vorschlag zu übermitteln (Az: 1 K 4764/20, 1 K 4762/20, 1 K 4655/20).
Die historischen Artefakte wurden bei der Einfuhr im Mai 2020 vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vom NRW-Kulturministerium nach dem Kulturschutzgesetz 2016 sichergestellt. Im Mai 2021 informierte das Außenministerium die ägyptische Botschaft über diesen Sachverhalt. Das Kulturschutzgesetz soll dazu beitragen, nationales Kulturgut zu schützen und dessen illegale Ein- und Ausfuhr zu verhindern.
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Quelle: www.dpa.com