Archäologie - Kunstsammler verliert Klage wegen altägyptischer Sargmasken
Ein Kunstsammler aus Rheinland-Pfalz hat einen Prozess gegen die Landesregierung NRW wegen einer 2.000 Jahre alten ägyptischen Sargmaske und einer 3.500 Jahre alten Brosche verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu Recht Sargmasken und Sargbroschen beschlagnahmt habe, als diese nach Deutschland importiert wurden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese beiden Gegenstände bei Raubgrabungen in Ägypten entdeckt und anschließend illegal außer Landes verbracht wurden.
Die Sargmaske ist zweifellos das nationale Kulturgut Ägyptens und unterliegt dem Kulturgutschutzgesetz. Die Maske sei in einem Gebiet des heutigen ägyptischen Territoriums hergestellt worden, in dem zwischen 2011 und 2017 Raubgrabungen stattgefunden hätten, heißt es in dem Bericht. Da die Sargmaske erstmals 2017 in Paris versteigert wurde, ist es wahrscheinlich, dass sie aus gestohlenen Ausgrabungen stammt.
Der Kläger sagte, er gehe davon aus, dass die Maske seit den 1970er Jahren im Privatbesitz eines Amerikaners gewesen sei. Einen ähnlichen Ansatz verfolgte das Gericht im Fall der Brosche. Die Klage wurde vom 80-jährigen Dirk Gemünden aus Ingelheim in Rheinland-Pfalz eingereicht. Er und seine Frau gründeten eine Stiftung und das Museum „Obentraut 3“, in dem diese Objekte ausgestellt sind.
Im Frühjahr 2020 ersteigerte er drei Kunstwerke bei einer Auktion in den USA. Beim dritten Objekt setzte sich Gmünden durch: Mit einer fast 2.500 Jahre alten Sargtafel konnte er nachweisen, dass es nicht unter das Kulturgüterschutzgesetz fiel.
Der 80-Jährige sagte, er sei bereit, die Maske nach Ägypten zurückzugeben und schlug vor, „bevor sie wie so viele andere Objekte in einem Lagerhaus verschwindet, sie bis zu ihrer endgültigen Rückkehr in einem Museum auszustellen.“
Richter Andreas Hoish zeigte sich für den Vorschlag aufgeschlossen. Das Kulturgutschutzgesetz erlaubt dies ausdrücklich. Der Vertreter des Landes erklärte, dass er die Empfehlung gerne übermitteln würde (Az.: 1 K 4764/20, 1 K 4762/20, 1 K 4655/20).
Die historischen Artefakte wurden bei der Einfuhr im Mai 2020 vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vom Kulturministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem Kulturgutschutzgesetz 2016 beschlagnahmt. Im Mai 2021 informierte das Außenministerium die ägyptische Botschaft über diese Situation. Das Kulturgüterschutzgesetz soll dazu beitragen, die Kulturgüter des Landes zu schützen und deren illegale Ein- und Ausfuhr zu verhindern.
Homepage des Museums
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Quelle: www.stern.de