Kontroverse im Landtag: AfD-Vergleiche lösen Empörung aus
Im bayerischen Landtag tobte am Mittwoch eine hitzige Fraktionsdebatte um die bislang rein formale Frage künftiger Kommissionsbesetzungen. Der Streit gipfelte darin, dass die AfD der CSU und den Freien Wählern vorwarf, ein „Mini-Ermächtigungsgesetz“ zu verfolgen. Florian von Brunn, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, wies diese Behauptung scharf zurück und erntete dafür den Beifall des gesamten Parlaments außer der Alternative für Deutschland: „Wer diesen Vergleich anstellt, zeigt die geistige Tradition, in der er stand“, sagte er. Mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 festigten die Nationalsozialisten ihre Macht.
Der Grund für die Kontroverse: eine Änderung der Geschäftsordnung, durch die sich CSU und Freie Wählerschaft letztlich den Vorsitz in drei wichtigen Gremien sicherten. Landtag – gegen die Alternative für Deutschland. Die SPD stimmte auch dafür, das Zulassungsverfahren für das Präsidentenamt zu ändern: vom Sainte Laguë/Schepers-Verfahren zum d'Hondt-Verfahren.
Damit können sich CSU und Freie Wähler nun die ersten drei Ratsvorsitzendensitze sichern, bevor die AfD erstmals drittstärkste Kraft wird. Nach bisherigen Verfahren wären es zwei Personen gewesen – damit könnte die Partei Alternative für Deutschland, die auch vom Bayerischen Verfassungsschutz betreut wird, den Vorsitz im Innen- oder Rechtsausschuss übernehmen. Das wollen die CSU und die Freien Wähler mit ihrer Initiative unbedingt verhindern.
Während die Sozialdemokraten die Geschäftsordnungsänderungen befürworteten (eine Stimme enthielt sich), stimmten die Grünen und die AfD dagegen. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Mistol sagte, der Wechsel sei unnötig, um zu verhindern, dass die Alternative für Deutschland den Ausschussvorsitzenden übernehmen könne. „Keiner von uns muss einen Präsidenten wählen, den er oder sie nicht will. Niemand kann uns dazu zwingen.“ Es bestehe keine Notwendigkeit, die Geschäftsordnung im Landtag zu „verdrehen“.
Christoph Maier, der Parlamentarische Geschäftsführer der Partei Alternative für Deutschland, warf der CSU und den Freien Wählern vor, die Geschäftsordnung politisch zu missbrauchen, um das Wahlfeld auf ihre eigene Macht auszuweiten. Er sprach von Angriffen auf Minderheitenrechte im Parlament und den „kleinen Ermächtigungsgesetzen“ der Koalition.
Tatsächlich hat sich nur die Reihenfolge des Zugriffs geändert – die Anzahl der Vorsitze pro Fraktion bleibt gleich. Michael Hofmann, der Fraktionsvorsitzende der CSU-Bundestagsfraktion, sagte, dieses Verfahren werde auch in anderen Ländern angewendet und sei fair, gesetzlich anerkannt und in der Verfassung zulässig.
Quelle: www.dpa.com