Bayerische Kommunen haben weitestgehend darauf verzichtet, Gelder des Bundes zurückzuziehen, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung von Grundschülern hätten verwendet werden können. Von den knapp 117 Millionen Euro wurden laut Bundesfamilienministerium in den Jahren 2021 und 2022 nur 18,64 % beantragt und ausbezahlt – insgesamt rund 21,7 Millionen Euro. Mit dem Geld könnten beispielsweise Gebäude, Möbel, Spiel- und Sportgeräte gekauft oder renoviert werden, sofern dadurch zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschüler geschaffen werden.
Im bundesweiten Vergleich rangiert Bayern nach Berlin (33,76 %) weit hinter dem letzten Platz. Am 31. Dezember 2022 läuft der sogenannte Full-Time Accelerator aus, der finanzielle Hilfen des Bundes bereitstellt. Die Zahlen des Bundesministeriums stammen aus den vergangenen Tagen. Nachmeldungen seien aber noch möglich, so eine Sprecherin.
Kommunen in anderen Ländern ließen die Gelder nicht verpuffen: Die höchsten Prozentsätze lagen in Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Baden-Württemberg – sie lagen entweder bei 100 % oder etwas darunter. Der vom Ministerium angegebene Bundesdurchschnitt liegt bei 71,7 % und damit um ein Vielfaches über dem bayerischen Anteil.
Beim Bayerischen Familienministerium sind „knappe Fristen“ der Hauptgrund für die geringe Zahl an Bewerbungen aus Bayern. Kommunen haben nach Vorgaben des Bundes bis zum 30. Juni 2021 Zeit, Anträge zu stellen. „Innerhalb dieser Fristen war es von vornherein nicht realistisch, mehr Plätze für die schulische Betreuung zu schaffen.“ Bayern habe sich stets an Vorgaben der Bundesregierung gehalten. „Deshalb haben bayerische Kommunen die Möglichkeit, eine volle Bundesförderung zu beantragen.“
Gleichzeitig verweist das Ministerium auch auf das landeseigene Förderprogramm: „Für jeden ganztägigen Grundschulplatz kommt die Kommune Geschaffen wird Kindern eine kostenlose staatliche finanzielle Unterstützung für Investitionskosten», sagte ein Sprecher. Damit würden die Kommunen «stark und zuverlässig» unterstützt und nicht nur die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs erbringen. Bayern hat zudem bereits eine eigene Nach- Schulbetreuung, wodurch bis zu 10.000 zusätzliche Plätze für Kommunen geschaffen werden.
Ab Mitte 2026 haben Grundschüler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, in Bayern ist das noch nicht absehbar Diese Aussage wird wahr werden: Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts geht davon aus, dass in Bayern bis 2030 108.000 bis 136.000 neue Plätze geschaffen werden müssen Das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Ganztagsförderung ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Es umfasst 40 Unterrichtsstunden pro Woche für Kinder der Klassen 1 bis 4. Phase-in-Umsetzung: ab Schuljahr 2026/2027 Jahr für Erstklässler und ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulklassen.